Kontroverse Debatte zum Leistungsschutz beim Medientreffpunkt
Geschrieben am 03-05-2011 |
Leipzig (ots) - Zu einer kontroversen Debatte hat beim
Medientreffpunkt Mitteldeutschland 2011 in Leipzig das Thema
Leistungsschutz geführt. Dabei ging es vor allem um bisher noch nicht
vorhandene Regelungen zugunsten der Verleger von Zeitungen und
Zeitschriften, die von Verlegerverbänden seit 2009 eingefordert
werden. Unternehmerverbände und Firmen wie zum Beispiel Google
Deutschland hingegen lehnen ein solches Leistungsschutzrecht ab.
Der Verleger solle selbst entscheiden können, wann und wie Inhalte
seiner Printmedien Online verwertet werden, sagte Dr. Christoph
Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Bisher sei
es fast uneingeschränkt möglich, einmal auf der Verlagsseite im
Internet veröffentliche Artikel auch auf anderen Seiten zugänglich zu
machen und damit möglicherweise durch Werbung Geld zu verdienen.
"Dabei geht es nicht nur um kostenfrei vom Verlag angebotene Inhalte,
sondern auch um kostenpflichtige", betonte Fiedler. Bei einem
schrumpfenden Printgeschäft werde es für die Verlage immer wichtiger,
an solchen Einnahmen durch eine Verwertungsgesellschaft beteiligt zu
werden. "Eine solche Gesellschaft kann aber erst dann tätig werden,
wenn den Verlagen vom Gesetzgeber Leistungsschutzrechte gewährt
werden", so Fiedler. Die Übernahme von Urheberrechten der Autoren
gewähre keinen effektiven Schutz im Sinne der Verlage, zumal freie
Autoren den Verlagen diese Rechte nicht einräumen würden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek rief die Verleger
auf, selbst die Initiative zu ergreifen. Sie sollten Geschäftsmodelle
erfinden, die ihnen Einnahmen aus dem Online-Geschäft sicherten. Dass
es mit dem neuen Leistungsschutzrecht so lange dauert, begründete der
Politiker mit noch ausstehenden europäischen Regelungen, aber auch
damit, dass es sich um eine komplizierte Materie handelt. "Das Recht
muss so gestaltet werden, dass der Nutzer damit umgehen kann", so
Jarzombek. "Er muss verstehen, was er darf und was nicht." Der
CDU-Bundestagsabgeordnete zeigte sich am Ende aber überzeugt, dass
die Neuregelung kommen wird.
Dr. Arnd Haller von Google Deutschland war anderer Meinung. Der
Leiter der Rechtsabteilung sprach sich klar gegen das
Leistungsschutzrecht für Printmedienverleger bzw. für ein längeres
Moratorium in der Debatte aus. "Wenn wir erst in fünf Jahren wieder
darüber reden, werden wir feststellen, dass wir das Gesetz gar nicht
brauchen", zeigte er sich überzeugt. Dann werde es Plattformen und
andere Möglichkeiten für die Verleger geben, um mit ihren
journalistischen Inhalten auch im Internet Geld zu verdienen. Im
Übrigen würden die Nutzer die Artikel ohnehin in der Regel direkt auf
den Internetseiten des Verlages lesen oder herunterladen und nicht
etwa auf den Seiten eines russischen Raubkopierers, den es deshalb
auch gar nicht gebe. "Wenn das Leistungsschutzrecht kommt, könnten
Verlage künftig doppelt verdienen", warnte Haller. Einmal durch
Bezahlung oder Werbung auf den eigenen Seiten UND durch Zuweisungen
aus der Verwertungsgesellschaft.
Beim schon seit Jahrzehnten vorhandenen Leistungsschutzrecht für
elektronische Medien mahnte Claus Grewenig, Geschäftsführer des VPRT,
eine Modernisierung an. Cornelia Holsten, die als Direktorin der
Bremischen Landesmedienanstalt brema die ALM vertrat, bot ihre
Beratung in den Gesetzgebungsverfahren an.
Pressekontakt:
Thomas Köhler, S-WOK
Telefon: 0341 - 301 81 81
Mobil: 0170 - 175 95 94
Telefax: 0341 - 301 81 82
E-Mail: koehler@s-wok.de
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