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Vom Feld bis in den Tank und wieder zurück / - Die umfassende Zertifizierung und Dokumentation von Biodiesel - (mit Bild)

Geschrieben am 10-05-2011

Berlin (ots) -

Seit dem Beginn des Jahres 2011 dürfen in Deutschland nur noch
Biokraftstoffe verkauft werden, wenn die dafür verwendeten
Energiepflanzen nachweislich nachhaltig angebaut wurden. Mit der
"Biokraftstoffnachhaltigkeits-Verordnung" wurde diese Richtlinie der
EU hierzulande umgesetzt. Der damit verbundene große Aufwand für die
Dokumentation und Zertifizierung soll sicherstellen, dass die
Biomasse für die Biokraftstoffproduktion beispielsweise nicht von
Brandrodungsflächen aus Regenwäldern stammt.

Der Dokumentationsaufwand ist erheblich und er beginnt schon auf
der Stufe des Landwirts. Dieser verkauft dem Landhändler den Raps und
bestätigt mit einer so genannten Erzeugererklärung schriftlich, dass
der Raps nach den Nachhaltigkeitsvorgaben der EU-Richtlinie angebaut
wurde. Der Landhändler dokumentiert seinerseits die abgelieferte
Menge Raps, bevor diese in das Lager überführt wird. Er legt auch
fest, welche landwirtschaftlichen Betriebe später bezüglich ihrer
Angaben geprüft werden. Mindestens drei Prozent der Betriebe, die
eine Erzeugererklärung abgegeben haben, müssen später überprüft
werden.

Der Landhändler bestätigt bei einem Weiterverkauf des Rapses an
die Ölmühle, ob die entsprechende Menge Raps nachhaltig produziert
wurde. Analog verfährt die Ölmühle gegenüber dem Biodieselhersteller.
Dieser ist dann berechtigt, den eigentlichen Nachhaltigkeitsnachweis
auszustellen. Die Daten werden zu diesem Zweck in eine Datenbank der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit dem Namen
"Nabisy" eingegeben. Der Nachhaltigkeitsnachweis wird jedoch nur dann
ausgestellt, wenn die Daten im Hinblick auf die Rohstoffherkunft in
Ordnung sind und zudem ein Treibhausgasminderungswert von mindestens
35 Prozent erreicht wird. Das heißt, der Biokraftstoff muss bei
seiner Verbrennung unter Berücksichtigung des gesamten
Produktionsweges 35 Prozent weniger Treibhausgase verursachen als
konventioneller Kraftstoff. So wird sichergestellt, dass nur
Biokraftstoffe verkauft werden, die auch tatsächlich einen Beitrag
zum Klimaschutz leisten.

Den Nachhaltigkeitsnachweis benötigt beispielsweise der
Kraftstoffhändler, um die Steuerbegünstigung zu beantragen oder die
entsprechende Biodieselmenge auf die so genannte
Kraftstoffquotenverpflichtung anrechnen zu können. Das
Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet die Mineralölwirtschaft
nämlich dazu, einen Mindestanteil Biokraftstoffe in den Verkehr zu
bringen. Aus diesem Grund wird der Nachweis auch von den zuständigen
Zollbehörden kontrolliert.

Es ist also ein langer Weg vom Feld bis in den Tank, der aber über
alle Produktionsstufen intensiv dokumentiert und geprüft wird. So
wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeit des Biokraftstoffes bis
zu seiner Herkunft rückverfolgbar ist.



Pressekontakt:
UFOP e. V.
c/o WPR COMMUNICATION
Norbert Breuer
Saarbrücker Straße 36
10405 Berlin
Tel.: 030/440388-0
Fax: 030/440388-20
E-Mail: info@ufop.de


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