Rechtsanwalt Hahn: "Die Anleger sind wieder die Dummen!" / Offener Immobilienfonds CS Euroreal bleibt geschlossen
Geschrieben am 12-05-2011 |
Hamburg (ots) - Die Geschäftsführung des offenen Immobilienfonds
CS Euroreal hat am 11. Mai bekanntgegeben, dass der Fonds für weitere
zwölf Monate keine Anteile zurücknimmt. Zuvor hatten schon der SEB
ImmoInvest und der KanAm Grundinvest die Fortdauer der Schließung
ihrer Fonds verkündet. Damit sind weiterhin Anlegergelder von mehr
als 20 Milliarden bei offenen Immobilienfonds blockiert. Der CS
Euroreal mit 6,06 Milliarden Euro und der SEB ImmoInvest mit 6,4
Milliarden Euro Investitionsvolumen gehören dabei zu den
Schwergewichten. "Die Anleger sind wieder die Dummen und werden
hingehalten. Wir gehen insgesamt von rund einer Millionen betroffenen
Anlegern aus", sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp).
Für betroffene Anleger sieht Hahn drei Handlungsalternativen:
- Verkauf über den Zweitmarkt: Bei geringer Differenz zwischen
aktuellem Börsenkurs und dem aktuellen Marktwert der Immobilien,
kann ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll sein. Zudem können auch
nach einem Verkauf Schadensersatzansprüchen gegen die Bank oder
die Kapitalanlagegesellschaft geltend gemacht werden.
- Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank: Banken müssen
anleger- und objektgerecht beraten. Wenn ein Anleger sein Geld
für ein bis zwei Jahre in einer sicheren Anlage parken wollte,
war die Empfehlung, Anteile zum Beispiel an einem Fonds wie dem
CS Euroreal und SEB ImmoInvest zu erwerben, nicht
anlegergerecht.
Nicht objektgerecht ist eine Beratung, wenn dem Kunden vor Erwerb
von Fondsanteilen kein Verkaufsprospekt angeboten wurde und ihm weder
die Risiken erläutert noch auf negative Berichte der
Wirtschaftspresse über die angebotene Anlage hingewiesen wurde.
Offene Immobilienfonds wurden häufig als "so sicher wie Festgeld"
angeboten.
Zudem muss die Bank auf ihre Rückvergütungen für die erfolgreiche
Vermittlung hinweisen. Weil beim Verschweigen von Rückvergütungen in
der Regel Vorsatz anzunehmen ist, dürften diese Ansprüche meist noch
nicht verjährt sein.
- Schadenersatzansprüche gegen die Kapitalanlagegesellschaft: Sie
können bei falschen Prospektangaben geltend gemacht werden.
Peter Hahn empfiehlt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche
prüfen und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
beraten zu lassen. Wichtig sei auch, schnell zu handeln, da der
Erwerb offener Immobilienfonds als Wertpapiergeschäft mit einer
dreijährigen Verjährungsfrist gilt.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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