Lausitzer Rundschau: Zur neuen Regelung von Parteiveranstaltung an Plenartagen
Geschrieben am 13-05-2011 |
Cottbus (ots) - Im Grundgesetz steht, dass alle Staatsgewalt vom
Volke ausgeht, sodass man annehmen müsste, dass die Volksvertretung
das höchste Beschlussgremium des Landes sei. Falsch. Das höchste
Beschlussgremium des Landes sind Versammlungen der Parteien. Ihnen
hat sich der Bundestag unterzuordnen. Am Freitag zum Beispiel fehlte
im Berliner Reichstag praktisch eine komplette Regierungsfraktion,
die der FDP. Fast alle ihrer 93 Abgeordneten sind Delegierte des
Parteitages, der zeitgleich in Rostock stattfand. Im Ältestenrat des
Bundestages, diesem Club der Weisen, findet man auch ganz offiziell
nichts dabei. Im Gegenteil, die Sache war verabredet. Denn alle
Parteien im Bundestag haben enge Terminpläne und erdachten sich daher
gemeinsam eine neue Regelung. Bei der FDP wurde sie zum ersten Mal
voll wirksam. Früher ließ man einen Plenartag, meist den Freitag,
ausfallen, wenn sich der mit einer Parteiveranstaltung überschnitt.
Das war eine klare Sache. Wenn Parlamentssitzung, dann für alle.
Jetzt sind Parallelveranstaltungen ausdrücklich erlaubt, auch wenn
sie weit weg stattfinden. Abgesprochen ist, dass im Bundestag dann
nur über angeblich unwichtige Themen debattiert wird und
Kampfabstimmungen unterbleiben. Unwichtig waren am Freitag zum
Beispiel die maritime Wirtschaft und die Arbeitnehmerfreizügigkeit in
Europa. Die Reden dazu wurden für den Frühlingshimmel über Berlin
gehalten. Wichtiger hingegen war offenbar das Geschacher um die
liberalen Spitzenposten. Die Regelung ist eine Missachtung des
Parlaments durch die Parlamentarier selbst. Niemand sollte sich daher
wundern, wenn auch die Bürger es auch nicht mehr so wichtig finden.
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Lausitzer Rundschau
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