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EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 25-05-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
27. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG
am Freitag, dem 24. Juni 2011, um 15 Uhr,
in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse,
auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-
Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats

Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen
spätestens ab 03. Juni 2011 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1160 Wien,
Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag.
Alexander Tesar, auf: - Jahresabschluss samt Lagebericht, -
Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, - Erklärungen
der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht, sind spätestens ab 03. Juni 2011 außerdem im
Internet www.ottakringerkonzern.com zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in

Schriftform spätestens am 03. Juni 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag.
Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen

in Textform spätestens am 15. Juni 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax
an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung
Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail

alexander.tesar@ottakringerkonzern.com wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 21. Juni 2011 an den Vorstand
per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail
sekretariat.menz@ottakringerkonzern.com gestellt werden.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5
der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens
1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 15. Juni 2011 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com
zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Juni 2011
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 21. Juni 2011 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post Ottakringer Getränke AG
(in Schriftform) Investor Relations

z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt
für Stammaktien ISIN AT0000758008  bzw.
für Vorzugsaktien ISIN AT0000758032
im Text angeben)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), •
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, •
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs
sowie die Bezeichnung der Gattung oder der
Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008,
Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 14. Juni 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es
können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 23. Juni 2011,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post Ottakringer Getränke AG
(in Schriftform) Investor Relations

z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63
Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ottakringerkonzern.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien
und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge 2.412.829 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die

Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
14.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder

Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt
wurde, werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen,
gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Mai 2011

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Ottakringer Getränke AG
Ottakringer Platz 1
A-1160 Wien
Telefon: +43 1 49100- 0
FAX: +43 1 49100- 2613
WWW: www.ottakringerkonzern.com
Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032, AT0000758008
Indizes: Standard Market Auction, other listings
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

ots Originaltext: Ottakringer Getränke AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com

Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032
WKN:
Index: Standard Market Auction, other listings
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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