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BERLINER MORGENPOST: Am Ende gibt es nur Verlierer - Leitartikel

Geschrieben am 31-05-2011

Berlin (ots) - Einen "Freispruch zweiter Klasse" kennt unser Recht
nicht, da mag sich die Wendung auch noch so großer Beliebtheit an
deutschen Stamm- und Stehtischen erfreuen. Justitia ist es egal, ob
ein Angeklagter die Tat zweifelsfrei nicht begangen hat oder ob der
Vorwurf lediglich nicht beweisbar ist: Unschuldig ist unschuldig, ein
Freispruch aus Mangel an Beweisen ist keinen Deut schlechter als das
First-Class-Ticket in die Freiheit, das den Vorwurf komplett vom
Tisch fegt. Theoretisch zumindest. In der Realität helfen diese
rechtlichen Feinheiten all jenen, die in das trostlose Verfahren
verstrickt waren, nur bedingt. Der Schaden ist da, der
Wettermoderator und seine Ex-Freundin sind gleichermaßen mit Makel
belegt. Der Richter wies selbst darauf hin: Viele werden trotz
Freispruchs in Kachelmann weiter den potenziellen Vergewaltiger
sehen, andere in der 38-jährigen Radiomoderatorin eine rachsüchtige
Lügnerin. Der Prozess brachte nur Verlierer hervor. Allerdings sendet
der Freispruch deshalb noch lange kein fatales Signal an alle
misshandelten Frauen, wie Opferorganisationen jetzt empört monieren.
Schließlich hat mitnichten jede Vergewaltigungsklage ein derartiges
Mediengewitter zur Folge wie der Vorwurf gegen den Schweizer
Moderator. Eine öffentliche Bloßstellung in den Medien haben die
wenigsten Opfer zu befürchten. Außerdem zeigte der Prozess, dass
Gerichte durchaus bemüht sind, die Intimsphäre und
Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu schützen. Fast die gesamte
Beweisaufnahme fand hinter verschlossenen Türen statt. Nur weil
Informationen durchgestochen oder verkauft wurden und weil manche
Zeuginnen sich sogar gegen Honorar für Titelblätter ablichten ließen,
kam derart viel über das Leben des Jörg Kachelmann und seiner
Geliebten an die Öffentlichkeit. Auch das wird aber trotz aller
Aufregung über den Fall eine Ausnahme bleiben. Vor allem aber gilt:
Bei der Entscheidung, Kachelmann nach dem Grundsatz "in dubio pro
reo" zu behandeln, spielte das Lügen der Nebenklägerin eine ganz
wesentliche Rolle. Die Frau hatte die Ermittler, denen sie ihr Leid
geklagt hatte, über Wochen beschwindelt, selbst unter Druck und vor
einer Videokamera. Erst als ihr klar wurde, dass die Staatsanwälte
Beweise gegen sie in der Hand haben, gestand sie ihre Inszenierung
scheibchenweise ein. Als sie dann auch noch an die angezeigte
Vergewaltigung selbst so gut wie keine Erinnerung hatte, was
Psychologen für ausgesprochen unüblich halten, war ihre
Glaubwürdigkeit endgültig ins Wanken geraten. Womöglich wären die
Richter ohne diese Lügen und Aussagemängel zu einer anderen Bewertung
gekommen. Das Gericht hat sich auf jeden Fall bemüht, hat allein fast
40 Tage lang akribisch Beweise gesammelt und fast jede denkbare Frage
an jeden Zeugen gestellt. Und es hat zu guter Letzt klargemacht, dass
es selbst unzufrieden ist mit seinem Urteil. Es schien, als hätte die
Kammer Kachelmann lieber verurteilt. Sie war sich nur bewusst, dass
das rechtlich keinen Bestand haben würde. Es kann keine Rede davon
sein, dass das Urteil Männern einen Freifahrtschein zur
Gewalttätigkeit gegeben hätte. So unbefriedigend es sein mag,
Gerichte werden beim Bemühen, die Wahrheit zu finden, immer wieder an
ihre Grenzen stoßen.



Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
Chef vom Dienst

Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de


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