Absurde Energiewende: Kunden müssen auf Ökostrom aus Deutschland verzichten / Regierung verhindert Verkauf von Grünstrom an Verbraucher / LichtBlick legt Gutachten vor und fordert Nachbesserungen
Geschrieben am 26-06-2011 |
Hamburg (ots) - Der führende Ökostrom-Anbieter LichtBlick übt
scharfe Kritik am reformierten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG),
das der Deutsche Bundestag am Donnerstag verabschieden will. Das EEG
schließt künftig eine Direktvermarktung von in Deutschland erzeugtem
Ökostrom an Haushalte, Firmen oder Behörden aus.
"Das ist ein Schildbürgerstreich. Deutschland erzeugt immer mehr
Ökostrom, doch die Verbraucher können ihn nicht nutzen", kritisiert
der Vorstandsvorsitzende von LichtBlick, Dr. Christian Friege und
warnt: "Die Akzeptanz der Ökostrom-Förderung ist in Gefahr."
Nach den Plänen der Koalition soll der Ökostrom-Anteil bis 2020
von heute 17 auf mindestens 35 Prozent steigen. Bleibt es beim
aktuellen EEG-Entwurf, müssten Ökostrom-Kunden trotzdem auf den
hierzulande erzeugten Strom aus Wind, Wasser, Biomasse und Sonne
verzichten und stattdessen mit sauberem Strom aus dem Ausland
versorgt werden. Dabei wird der hierzulande erzeugte EEG-Strom dank
steigender Produktion und sinkender Kosten für Energieversorger und
Kunden immer attraktiver.
Der Grund sind Mängel im Gesetz. Der EEG-Entwurf sieht derzeit
keine praktikable Möglichkeit vor, Ökostrom zur Kundenversorgung
einzusetzen. LichtBlick begrüßt zwar das geplante
"Marktprämien"-Modell, mit dem erneuerbare Energien schrittweise aus
der Förderung entlassen und in den freien Strommarkt integriert
werden können.
"Leider hat die Marktprämie jedoch einen schwerwiegenden
Geburtsfehler. Denn ein Stromanbieter kann den Wind- oder Sonnenstrom
zwar kaufen, darf ihn aber nicht als Ökostrom kennzeichnen. Er muss
ihn als Graustrom verkaufen. Das versteht kein Kunde", erläutert
Friege. "Ein Federstrich im Gesetz reicht aus, um diese absurde
Regelung aufzuheben." Dazu müsse die grüne Stromqualität einfach vom
Kraftwerksbetreiber auf den Stromhändler übertragen werden. Dann kann
der aus EEG-Anlagen gekaufte Strom in der gesetzlich vorgeschriebenen
Stromkennzeichnung auch als Ökostrom ausgewiesen werden.
Die Bundesregierung macht gegen die Übertragung der Stromqualität
europarechtliche Bedenken geltend. Ein aktuelles Rechtsgutachten der
renommierten Kanzlei Raue zeigt, dass es keine rechtlichen
Hindernisse dafür gibt, Ökostrom aus Deutschland auch als Ökostrom zu
vermarkten. Denn schon heute erlaubt ein zweites Instrument der
Stromvermarktung im EEG - das sogenannte "Grünstromprivileg" -
Energieanbietern, geförderten EEG-Strom auch als Ökostrom an Kunden
zu liefern.
Neue Vermarkungshürden und geringere finanzielle Anreize führen
laut LichtBlick jedoch zu einer faktischen Abschaffung des
Grünstromprivilegs. Nur massive Nachbesserungen wie einfachere
Bilanzierungsregeln und eine nach Kraftwerksarten differenzierte
Förderung könnten auch dieses zweite Instrument der
Ökostrom-Vermarktung noch retten.
Hintergrundinformation:
Die "Rechtliche Stellungnahme Marktprämie und Herkunftsnachweise
im Regierungsentwurf für das EEG 2012" der Kanzlei Raue zum Download
(PDF, 18 Seiten): http://www.lichtblick.de/gutachten-marktpraemie
Über LichtBlick
Die LichtBlick AG ist der größte unabhängige Energieversorger
Deutschlands. Das junge, innovative Unternehmen beliefert über
600.000 Privat- und Großkunden mit klimafreundlicher Energie. Der
1998 gegründete Energieanbieter beschäftigt 400 Mitarbeiter und
erzielte 2010 einen Umsatz von rund 562 Millionen Euro.
Kontakt:
Ralph Kampwirth, Leiter Unternehmenskommunikation, LichtBlick AG,
Zirkusweg 6, 20359 Hamburg, Tel. 0170-5651556, E-Mail:
ralph.kampwirth@lichtblick.de
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