Bayerischer Landtag fordert Krankenkassen zur unverzüglichen Umsetzung des Schiedsspruchs zur häuslichen Krankenpflege auf
Geschrieben am 08-07-2011 |
München (ots) - Trotz gesetzlicher Verpflichtung verweigern
Krankenkassen die Umsetzung
Auf der Basis eines pflegewissenschaftlichen Gutachtens, das von
den Krankenkassen, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) und anderen Pflegeverbänden in Auftrag gegeben
wurde, hatte eine Schiedsperson vor kurzem festgesetzt, dass deutlich
mehr Zeit für die einzelnen Leistungen der häuslichen Krankenpflege
erforderlich und zu bezahlen ist. Diese Entscheidung ist zum 1. Mai
in Kraft getreten. Die Krankenkassen verweigern die Umsetzung, obwohl
die Entscheidung rechtskräftig ist und die Klage der Kassen hiergegen
keine aufschiebende Wirkung hat. "Mit ihrer Haltung versuchen sich
die Krankenkassen den Ergebnissen des Schiedsverfahrens zu
entziehen", sagt Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle
Bayern, "und das, obwohl das gemeinsam mit den Kassen in Auftrag
gegebene Gutachten eindeutig einen höheren zeitlichen Aufwand zur
Erfüllung der gestiegenen pflegefachlichen Anforderungen bescheinigt
hat."
Nunmehr hat sich die Politik eingeschaltet: Der Bayerische Landtag
hat sich gestern einvernehmlich über alle Parteien hinweg dafür
ausgesprochen, dass die ambulante Pflege dringend der Unterstützung
bedarf. Die Bayerische Staatsregierung - in dem Fall das
Gesundheitsministerium - soll jetzt darauf hinwirken, dass die Kassen
unverzüglich zur Zahlung veranlasst werden. "Hier kann man der
Sozialpolitik nur zustimmen. Die Kassen dürfen zwar von ihrem Recht
der Klage Gebrauch machen, der Verpflichtung auf unverzügliche
Zahlung nach dem Schiedsspruch müssen sie aber nachkommen", so Görtz.
"Das Gesundheitsministerium muss jetzt einschreiten und zur Not mit
den Mitteln der Rechtsaufsicht gegen das Gebahren der Kassen
vorgehen."
Hintergrund: Die ambulanten Pflegedienste in Bayern kämpfen
bereits seit Jahren für ausreichend Zeit für ihre Patienten und damit
verbunden für auskömmliche Vergütungssätze in der häuslichen
Krankenpflege. Trotz erheblich gestiegener Personal- und Sachkosten
sind die Vergütungssätze seit dem Jahr 2000 nahezu unverändert
geblieben. Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen
Krankenkassen und privaten Pflegediensten über eine Neufestsetzung
der Gebühren haben der bpa und weitere ein Schiedsverfahren gegen die
Krankenkassenverbände eingeleitet. Seit dem 1. Mai 2011 sind die
Krankenkassen nach der Schiedsentscheidung verpflichtet, entsprechend
dem Gutachten der Pflegeprofessorin deutlich höhere Zeitansätze für
die Kostenermittlung zu berücksichtigen und daher für diverse
Leistungen der häuslichen Krankenpflege höhere Vergütungssätze zu
entrichten.
Dietmar Böing, stellvertretender Vorsitzender der bpa-Landesgruppe
Bayern, fügt hinzu: "Für eine qualitativ hochwertige Pflege benötigen
wir mehr Zeit. Die gestiegenen pflegefachlichen Anforderungen
erfordern das. Außerdem wollen wir unsere Mitarbeiter angemessen
bezahlen. Dafür, und zum Wohl unserer Patienten, müssen die Kassen
endlich ihren Beitrag leisten und den Schiedsspruch sofort in die Tat
umsetzen."
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Joachim Görtz, Landesbeauftragter, Leiter der
Landesgeschäftssstelle 0 89 / 890 44 83 20.
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