Stübgen: Nach den Beschlüssen des Eurogruppen-Rates: Bundestag muss nun stabile Rechtsgrundlage schaffen
Geschrieben am 22-07-2011 |
Berlin (ots) - Zu den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs
des Eurowährungsgebiets und der EU-Organe nach ihrem
Sondergipfeltreffen am gestrigen Donnerstag erklärt der
europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Stübgen:
"Die Beschlüsse des Eurogruppenrates am gestrigen Donnerstag sind
ein entscheidender Schritt zur dauerhaften Sicherung des Euroraums.
Mit dem neuen Programm wird die Insolvenz Griechenlands abgewendet.
Die Umsetzung der Beschlüsse in nationales Recht durch den Deutschen
Bundestag ist die nächste große Herausforderung.
Der Aufkauf von griechischen Staatsanleihen durch den europäischen
Rettungsschirm befreit das Land von einem beträchtlichen Teil seiner
Schulden und den damit verbundenen Zinslasten. Die Gläubiger, auch
die privaten, werden an den Kosten beteiligt, weil der Rückkauf mit
Abschlägen erfolgt. Die Preisfindung dürfte dabei nahe am Marktwert
liegen. Die Banken haben außerdem einem Schuldentausch zugestimmt.
Ihre Unterstützung in Höhe von ca. 50 Mrd. Euro bis 2014 zur
Verbesserung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands ist
substantiell.
Die Verlängerung der Laufzeiten und niedrigere Zinsen für die
zukünftig von der EFSF gehaltenen Anleihen geben zusätzlich Luft.
Eine harte Umschuldung wird vermieden, der Rettungsschirm kann die
Anleihen bis zur Fälligkeit halten und den Erlös am Ende der Laufzeit
in neue Anleihen reinvestieren Diese sind mit einer
Umschuldungsklausel ausgestattet. Verwerfungen auf den Kapitalmärkten
ergeben sich hieraus nicht zwangsläufig.
Griechenland bekommt mehr Zeit, seine Wirtschaft wieder
wettbewerbsfähig zu machen. Das ist notwendig, weil ohne die
Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft das Land weder durch
niedrigere Schulden noch eine geringere Zinslast dauerhaft saniert
werden kann.
Der deutsche Gesetzgeber muss nun die nationalen Rechtsgrundlagen
schaffen. So muss der Vertrag über den Europäischen Rettungsschirm
(EFSF) einschließlich dessen Begleitgesetz (StabmechG) geändert
werden. Das Verhältnis der neuen Instrumente zum EU-Arbeitsvertrag
insbesondere dem Artikel 125 (Bailout-Verbot) muss neu bestimmt
werden. Auch muss die ausreichende Kapazität des EFSF II
sichergestellt werden. Ich bin sicher, dass der Deutsche Bundestag
diese Arbeit zielgerichtet und detailliert umsetzen wird."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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