"Seepferdchen"-Kids sind nicht "wasserfest" / Aktion Das Sichere Haus: Am Wasser müssen Eltern wachsam sein
Geschrieben am 25-07-2011 |
Hamburg (ots) - Kinder, die das "Seepferdchen"-Abzeichen haben,
sind keine geübten Schwimmer. Eltern müssen daher immer noch ein
wachsames Auge auf ihren plantschenden Nachwuchs haben - besonders im
Urlaub am Pool, Meer oder an der See. Zur Sicherheit sollten die
Kinder dort weiterhin zumindest Schwimmflügel tragen. Darauf weist
die Aktion Das Sichere Haus (DSH), Hamburg, hin.
DSH-Geschäftsführerin Dr. Susanne Woelk ist selbst Trainerin in
einem Hamburger Schwimmverein. Sie berichtet, dass viele Eltern
gerade vor Beginn der Sommerferien auf Biegen und Brechen wollen,
dass ihr Kind das "Seepferdchen"-Abzeichen bekommt. "Das Motiv ist
leider oft ein egoistisches", so Woelk: "Die Väter und Mütter wollen
sich im Urlaub mit dem guten Gefühl in Liegestuhl oder im Strandkorb
entspannen, dass ihr Kind ja schwimmen kann und sie sich nicht darum
kümmern müssen. Oft sind die Kinder dann stundenlang ohne Aufsicht."
Dann kann es schnell gefährlich werden. Ein Beispiel: Ein
Sechsjähriger schwimmt in einem Badesee mit anderen Kindern zu einem
etwa 50 Meter entfernten Ponton. Dort wird lange gespielt und getobt.
Dann der Rückweg: Das Kind ist müde und ausgekühlt. Wind sorgt für
Wellen, mit denen das Kind nicht umgehen kann. Seine Kraft schwindet
schnell, es schafft den Weg nicht, ruft um Hilfe. Zu seinem Glück
hört das ein aufmerksamer Vater, schleppt das Kind ans Ufer und
übergibt es den dort sitzenden Eltern.
Mehr Sicherheit gibt erst das "Bronze"-Abzeichen
"Erst mit dem Jugendschwimmabzeichen Bronze (früher:
"Freischwimmer") sind die Kinder im Wasser einigermaßen sicher
unterwegs", sagt Woelk. Denn während die Kinder für das
"Seepferdchen" nur 25 Meter schwimmen müssen - meist bei ruhigem
Wasser unter Aufsicht in einer Schwimmhalle -, sind es für das
Bronze-Abzeichen immerhin schon 200 Meter. Weitere Sicherheit
schaffen die Eltern am Urlaubsort selbst, indem sie mit den Kindern
den Strand oder den Pool ausprobieren und ihnen genau sagen, bis
wohin sie allein schwimmen dürfen - zum Beispiel bis dahin, wo sie
noch stehen können. Im Pool sind die Bereiche um Abflussrohre und
Ansauganlagen tabu - das Kind kann dort festgesogen werden und sich
nicht selbst befreien. Zusätzlich sollten die Eltern sich einen Platz
suchen, vor dem aus sie ihr Kind immer im Auge haben. Zudem sollten
Eltern die Schwimmfähigkeit ihrer Kinder lieber unter- als
überschätzen und neben dem Kind herschwimmen, wenn es die
Herausforderung einer längeren Strecke annehmen will.
Pressekontakt:
Für Ihre Fragen zu dieser Pressemitteilung:
Dr. Susanne Woelk, DSH-Geschäftsführerin.
Tel.: 040 / 29 81 04 62, Fax: 040 / 29 81 04 71,
Mail: s.woelk@das-sichere-haus.de.
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