Hartz IV: Keine Sanktionen im Zusammenhang mit dem Bildungspaket
Geschrieben am 05-08-2011 |
Nürnberg (ots) - Zu der heutigen Pressemitteilung des
Erwerbslosenforums Deutschland "Hartz IV Bildungspaket:
Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern" nimmt die Bundesagentur für
Arbeit (BA) wie folgt Stellung:
Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte
vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide
mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar
rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum
Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige
Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
Offenbar hat das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen
Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung
durch die Kunden hinweist. Dieser Textbaustein ist jedoch nur auf die
"normalen" Hartz-IV-Leistungen anzuwenden, nicht für das
Bildungspaket. Durch den Textbaustein wird der (falsche) Eindruck
erweckt, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket
Hartz-IV-Leistungen komplett eingestellt werden können. Gemeint ist
jedoch, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket nicht gezahlt
werden können.
Die Bundesagentur kann diese Bescheide nicht durch eine Weisung
aus der Welt schaffen: Die Zuständigkeit für die Bewilligung der
Leistungen für Bildung und Teilhabe und damit die Rechtmäßigkeit des
Verwaltungsverfahrens liegt bei den kommunalen Trägern, das heißt den
Landkreisen und kreisfreien Städten. Daher muss die Senatsverwaltung
Berlin einschreiten.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
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