Streitpunkt gewerbliche Sammlung / Bundesverwaltungsgericht bestätigt zum dritten Mal Europarechtskonformität kommunaler Überlassungspflichten
Geschrieben am 19-08-2011 |
Berlin (ots) - Die derzeitig geltenden Regelungen im Abfallrecht
zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung sind
europarechtskonform. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am
4. Juli 2011 entschieden und damit sein Urteil aus 2009 bestätigt.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht entkräftete so das Argument
der Bundesregierung, im Zuge der Novellierung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes zwängen europarechtliche Vorgaben zu
einer Änderung bei den kommunalen Überlassungspflichten.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet,
das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft.
Tatsächlich ist die Frage keine rechtliche, sondern eine politische,
sie lautet: Wie viel Liberalisierung wollen wir? Die Regierung sollte
dies auch so vertreten und die Abgeordneten des Bundestags, die über
den Gesetzentwurf abstimmen werden, nicht weiter irritieren", so
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU).
Im so genannten Altpapier-Urteil hatte das BVerwG 2009
entschieden, dass private Abfallbesitzer gewerbliche Entsorger nicht
mit der Verwertung ihrer Abfälle beauftragen dürfen, sondern ihre
Abfälle der Kommune überlassen müssen. Begründet hatte das Gericht
dies unter anderem damit, dass dem überwiegende öffentliche
Interessen entgegenstehen und die Planungssicherheit
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beeinträchtigt werde. Das
BVerwG hatte damit einen Jahre dauernden Streit beendet und Rechts-
und Planungssicherheit geschaffen. Der Beschluss vom 4. Juli 2011
betrifft dasselbe Gerichtsverfahren.
"Die private Entsorgungswirtschaft ist Sturm gegen dieses Urteil
gelaufen und hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht", so
Reck weiter. "Die hat aber keinen Grund gesehen, tätig zu werden.
Sonst hätte sie längst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet."
Ebenso wenig gibt es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs,
die eine Liberalisierung erfordern würde. Auch ein Blick nach
Österreich entkräftet das Argument der Bundesregierung. Dort ist die
Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie fristgerecht abgeschlossen
worden - ohne vergleichbare Regelungen wie die der gewerblichen
Sammlung. Die EU-Kommission hatte keine Einwände gegen das Gesetz.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de
Stv. Pressesprecher: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
kolp@vku.de
Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
347944
weitere Artikel:
- BPI: AOK-Bundesverband zeigt großes Problem bei der Abrechnung der Zwangsabschläge auf Berlin (ots) - In seiner Pressemitteilung vom heutigen Tag weist
der AOK-Bundesverband auf falsch abgerechnete Rezepte hin. Falls
diese Praxis tatsächlich gegeben sein sollte, kann es zu fasch
eingezogenen Herstellerabschlägen gekommen sein. "Es ist zu
befürchten, dass es diese Praxis der falschen Abrechnung von Rezepten
nicht nur bei diesem einen Medikament gegeben hat. Der
AOK-Bundesverband erklärt selber, dass ihm ein solches Vorgehen
normalerweise nicht auffällt. Falls es auch in anderen Fällen
Abrechnungen von Medikamenten gab, mehr...
- NDR Umfrage: SPD in Mecklenburg-Vorpommern legt vor der Landtagswahl noch einmal zu Hamburg (ots) - Gut zwei Wochen vor der Landtagswahl in
Mecklenburg-Vorpommern hat die SPD ihren Vorsprung gegenüber den
anderen Parteien ausgebaut. Das ist eines der Ergebnisse der jüngsten
Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des Norddeutschen Rundfunks.
Wenn die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern schon am kommenden Sonntag
einen neuen Landtag wählen würden, entfielen 37 Prozent der Stimmen
auf die Sozialdemokraten. Das sind drei Punkte mehr als bei der
letzten Erhebung Anfang August. Die CDU erreicht in der aktuellen
Umfrage 28 mehr...
- Berlin droht Prozess-Lawine / Berliner Spielhallengesetz ein Fall für die Justiz Espelkamp/Berlin (ots) - Ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe,
die in Berlin mehrere moderne Spielcenter unter dem Markennamen
"Merkur-Spielothek" und "Merkur Casino" betreibt, hat Klage gegen das
Berliner Spielhallengesetz erhoben. Mit der Klage soll die
Verfassungswidrigkeit und Unanwendbarkeit des Gesetzes festgestellt
werden.
"Nach unserer Auffassung", so Unternehmenssprecher Mario
Hoffmeister "greift das Berliner Spielhallengesetz in unzulässiger
Weise in unser Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und führt darüber zu
einer mehr...
- Straubinger: Erlass von Beitragsschulden ist begrüßenswert Berlin (ots) - Zur Diskussion um die Einigung zwischen
Bundesgesundheitsministerium und Verband der privaten
Krankenversicherung, nach der privat versicherten Empfängern von
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Beitragsschulden
erlassen werden sollen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
"Ich begrüße es außerordentlich, dass die privaten Krankenkassen
säumigen Bedürftigen im Basistarif ihre Beitragsschulden erlassen
wollen. Ein jahrelanger politischer mehr...
- Jan van Aken: Deutsche Beteiligung am Libyen-Krieg stoppen Berlin (ots) - "DIE LINKE fordert eine Änderung des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes, mit der eindeutig klargestellt wird,
dass jegliche Beteiligung deutscher Soldaten an Auslandseinsätzen -
ob nun direkt oder indirekt, ob mit der Waffe in der Hand oder in
Führungsstäben - vom Parlament beschlossen werden muss. Ohne Mandat
des Bundestages müssen die deutschen Soldaten aus den NATO-Stäben
abgezogen werden", verlangt Jan van Aken, für die Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, angesichts der
Meldungen mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|