Ölgesellschaft YUKOS gewinnt wichtige Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Geschrieben am 20-09-2011 |
Strassburg, Frankreich (ots/PRNewswire) -
Nach siebenjähriger sorgfältiger Abwägung entschied der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute, dem
Ölunternehmen YUKOS sei bei der Anfechtung der
Steuerverbindlichkeiten, die ihm 2004 plötzlich auferlegt worden
waren, keine faire Verhandlung zugestanden gewesen. Er entschied
ebenfalls, dass die Erzwingung dieser Steuerverbindlichkeiten,
Geldbussen, Ordnungsstrafen und Zinsen die Konventionsrechte des
Unternehmens verletzt und ihm den? Todesstoss versetzt habe'.
Der ehemalige CFO Bruce Misamore kommentierte die Entscheidung:
"YUKOS stellte diesen Antrag vor Gericht, weil dem Unternehmen in
Russland eine faire Anhörung verweigert wurde. Der Gerichtshof hat
YUKOS' Position verteidigt. So bestätigte der EGMR beispielsweise,
dass die russischen Steuerverfahren unfair waren, und stellte fest,
dass die begrenzte Frist, die man YUKOS für den Zugang zu den
Unterlagen des Falls gewährt hatte, extrem kurz war, egal, wie viele
Anwälte YUKOS eingesetzt hätte."
Steven Theede, ehemaliger CEO des Ölunternehmens YUKOS sagte:
"Laut Gerichtshof war der springende Punkt des Falls die
Geschwindigkeit , mit der die russischen Behörden die Begleichung der
Steuern von YUKOS forderte, trotz der Tatsache, dass die
Vermögenswerte des Unternehmens eingefroren waren, und die
Entscheidung, OAO Yuganskneftegaz, die Hauptproduktionseinheit, zu?
versteigern', um die angeblichen Verbindlichkeiten einzutreiben. Der
Gerichtshof fand es ?offensichtlich', dass die Entscheidung zur
Versteigerung von OAO Yuganskneftegaz als? erste Verfügung' YUKOS'
Möglichkeiten, die Steuerforderungen zu erfüllen und trotzdem am
Leben zu bleiben, den? Todesstoss' versetzt hatte."
Der Gerichtshof erklärte weiter, die russischen Behörden hätten
andere Optionen ernsthaft in Betracht ziehen müssen, "besonders
solche, welche den Schaden an YUKOS' Struktur gemildert hätten."
Ein weiterer Faktor, der YUKOS' Position während der
Vollstreckung ernsthaft beeinträchtigte, war die Auferlegung der
Gerichtsvollzugskosten von 7 %, einer Gesamtsumme in Höhe von 1,15
Milliarden Euro, deren Zahlung nicht ausgesetzt oder verschoben
werden konnte. Diese Summe war "völlig unverhältnismässig", erklärte
der Gerichtshof und "aufgrund der rigiden Forderung habe sie
ernsthaft zum Untergang von YUKOS beigetragen." Der Gerichtshof
betonte, dass die russischen Behörden "hinsichtlich der
Vollzugsgeschwindigkeit unnachgiebig und unflexibel gewesen seien,
sehr eilig gehandelt und YUKOS' Forderungen nach mehr Zeit immer
wieder abgelehnt hätten." Die Behörden "haben die Konsequenzen ihrer
Handlungen nicht angemessen berücksichtigt" und so gegen YUKOS'
Eigentumsrechte verstossen (Artikel 1 des Protokolls Nummer 1).
Zusätzlich befand der Gerichtshof, dass Bussgelder in doppelter
Höhe der angeblichen Steuerverbindlichkeiten rückwirkend seien und
zusammen mit weiteren von den Gerichtsvollziehern auferlegten
Sammelstrafen rechtswidrig angewendet worden waren.
- Ausführliche Informationen über die Yukos-Angelegenheit
entnehmen Sie bitte http://www.TheYukosLibrary.com
- Weitere Informationen zum Yukos-Fall vor dem EGMR finden Sie
auf http://www.YukosECHR.com
Pressekontakt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Claire
Davidson: +44-7767-351-433, cdavidson@gardantcommunications.com
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