Kretschmer/Rupprecht/Weinberg: Durch Anerkennung zur Integration
Geschrieben am 27-09-2011 |
Berlin (ots) - Am 28.09.2011 berät der Bundestag abschließend über
das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen. Hierzu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, der
bildungspolitische Sprecher Albert Rupprecht und der zuständige
Berichterstatter Marcus Weinberg:
"Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, muss auch die Chance
erhalten, in diesem Beruf bei uns arbeiten zu können. Dabei darf es
im Grundsatz keinen Unterschied machen, ob man Arzt oder Architekt
ist, ob man in Argentinien oder Ägypten seinen Beruf gelernt hat,
oder ob man Spätaussiedler ist oder nicht. Entscheidend ist, dass die
Qualität der Ausbildung deutschem Niveau entspricht.
Wir schaffen deshalb nur ein einheitliches Anerkennungsverfahren:
Innerhalb von drei Monaten muss geklärt werden, inwieweit die
ausländischen Zeugnisse deutschen Abschlüssen entsprechen. Kleinere
Abweichungen können mit Berufserfahrung ausgeglichen werden. Größere
Abweichungen dadurch kompensiert werden, dass der Betroffene
Eignungsprüfungen erfolgreich absolviert (z.B. Arbeitsproben abgibt)
oder an Anpassungslehrgängen teilnimmt.
Ziel ist, die Qualifikationen der zugewanderten Menschen für
unsere Gesellschaft zu nutzen und ihnen durch die Anerkennung ihrer
Abschlüsse den Weg zur Integration zu ebnen."
Hintergrund:
Der demografische Wandel führt bereits heute in bestimmten
Arbeitsmarktsegmenten zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften,
etwa bei Medizin- und Erziehungsberufen, im Pflegebereich und bei
sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technik). Deshalb ist es wichtig, alle
Qualifikationspotenziale im Inland zu aktivieren und zu nutzen. Zudem
soll Deutschland für qualifizierte Zuwanderung attraktiver werden.
Schließlich erscheint aus integrationspolitischer Sicht die
Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen als Voraussetzung
für eine angemessene Beschäftigung geboten.
Eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 im Auftrag des BMBF
geht insgesamt von rund 2,9 Millionen in Deutschland lebenden
Personen mit Migrationshintergrund aus, die ihren höchsten
beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Mangels förmlicher
Anerkennung kann ein Teil dieser Gruppe keiner ihrer Qualifikation
entsprechenden Tätigkeit nachgehen. Die Zahl derer, die bei
geänderter Rechtslage ein Anerkennungsverfahren anstreben könnten,
wird auf bis zu 300.000 Personen geschätzt.
Bisher gibt es keine einheitlichen Rechtsgrundlagen für die
Bewertung bzw. Anerkennung von mitgebrachten beruflichen
Qualifikationen, sondern lediglich segmentierte Regelungen für
bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen, die sich in Regelungsziel,
Reichweite und Ausgestaltung beträchtlich voneinander unterscheiden.
Die bisher existierenden Verfahrensansprüche begünstigen in erster
Linie EU-Bürger und Spätaussiedler. Drittstaatsangehörige haben
bislang praktisch keine Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen
bewerten zu lassen.
Der Gesetzentwurf umfasst ein neues Bundesgesetz, das
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen in bereits
bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in
rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen
für die reglementierten Berufe, also z.B. für die akademischen und
nichtakademischen Heilberufe und die Handwerksmeister. Die Länder
haben angekündigt, die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem
Zuständigkeitsbereich (beispielsweise Lehrer, Ingenieure, Erzieher)
ebenfalls zu ändern, um auch für diese Berufe die
Anerkennungsverfahren zu verbessern.
Das Bundesgesetz weitet die Ansprüche auf Bewertung ausländischer
Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes aus und
schafft einheitliche und transparente Verfahren:
- Das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz schafft
erstmals für Unionsbürger und Drittstaatsangehörige einen
allgemeinen Anspruch auf eine individuelle
Gleichwertigkeitsprüfung für die rund 350 nicht reglementierten
Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System nach dem
Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (gab es bisher nur
für Spätaussiedler). Für diese Berufe wird die Frage, ob die
mitgebrachte Qualifikation gleichwertig ist, künftig nach
einheitlichen Kriterien und in einem einheitlich geregelten
Verfahren beurteilt.
- In einer ganzen Reihe von Berufen waren die Berufsausübung und
auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren
bisher an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft. Das
Gesetz schafft diese Kopplung weitgehend ab. Ausschlaggebend
sind in den meisten Berufen künftig nur noch Inhalt und Qualität
der Berufsqualifikationen. (So kann künftig auch ein türkischer
Arzt bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen eine
Approbation erhalten. Dies war bisher - selbst wenn er in
Deutschland studiert hatte - nicht möglich.)
- Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bereits
bestehenden und funktionierenden Strukturen zur Bewertung von
Auslandsqualifikationen genutzt. Dies bedeutet, dass die bereits
jetzt für die Anerkennungsverfahren von Unionsbürgern und
Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden auch die
Verfahren nach dem Gesetz umsetzen werden.
- Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes sollen die
potenziellen Antragsteller ausführlich informiert werden.
Geplant sind eine Internetseite mit Erstinformationen, eine
Telefon-Hotline, mehrsprachige Informationsmaterialien und
regionale Anlaufstellen, die auch Angebote zu Beratung und
Verfahrensbegleitung vermitteln.
- Der Vollzug des Gesetzes ist Sache der Länder. Die Länder sind
deshalb aufgefordert, ihren Vollzugsbehörden in den jeweiligen
Berufssparten möglichst einheitliche Vollzugskriterien an die
Hand zu geben, damit über identische Anerkennungssachverhalte
nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden
wird.
- Um einheitliche Verfahren zu gewährleisten, schafft das
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz zudem die Möglichkeit,
die Zuständigkeit für die Anerkennungsverfahren - zum Beispiel
für bestimmte Berufe oder Herkunftsregionen - bei einer Stelle
zu bündeln. Auch in diesem Punkt sind die Länder gefordert.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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