Aufgepasst: Finanzverwaltung erhöht Zuschläge bei verspäteter Erklärungsabgabe
Geschrieben am 29-09-2011 |
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Kennen Sie dies, dass das Finanzamt Sie anschreibt und auffordert,
bis zu einem gewissen Termin Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben
und Sie alle Mühe haben, die Steuerunterlagen zusammenzusuchen, Ihre
Erklärung zu fertigen und den Abgabetermin einzuhalten?
Nun geht die Finanzverwaltung dazu über, bei verspäteter Abgabe
der Einkommensteuererklärung, empfindliche Verspätungszuschläge
festsetzen. Diese liegen zwischen 1 bis 10 % der festgesetzten
Steuer. Das wäre zum Beispiel bei einer festgesetzten Steuer von
5.000 EUR im Falle der verspäteten Abgabe immerhin ein Betrag, der
zwischen 50 und 500 EUR liegt.
Sparen Sie sich dieses Risiko und diesen Ärger, indem Sie Ihre
Steuererklärung zügig erstellen oder Sie sich ggf. rechtzeitig
beraten lassen!
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter " http://ots.de/1Z9ZL " zum
Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse
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