Westdeutsche Zeitung: Das Urteil im Mordfall Mirco ist gesprochen =
Von Horst Kuhnes
Geschrieben am 29-09-2011 |
Düsseldorf (ots) - Für den Mord an Mirco soll Olaf H. lebenslang
hinter Gitter. Und eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft
soll es auch nicht geben, hat die Schwurgerichtskammer des Krefelder
Landgerichts entschieden. Eine höhere Strafe konnten die Richter
nicht verhängen. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Herbert
Luczak hat das mögliche Strafmaß zur Gänze ausgeschöpft. Mehr ging
nicht. Ein Urteil also, das auf den ersten Blick durchaus geeignet
scheint, Volkes zornigem Empfinden zu entsprechen. Das zeigte sich
auch am spontanen Beifall von den Zuhörerbänken im Gerichtssaal bei
der Urteilsverkündung. Doch genau dieser Beifall für die
Strafzumessung ist das falsche Signal und eine große Gefahr für die
Arbeit des Gerichts. Denn die Richter dürfen sich bei ihrer
Prozessführung und bei der Urteilsfindung eben nicht (!) an Volkes
Stimmungslage orientieren, sondern müssen sich zwingend
ausschließlich an beweisbare Fakten halten. Nur dann ist ihr Urteil
rechtsfest, nur dann besteht es auch die Überprüfung durch höhere
Instanzen. Und eine solche Überprüfung wird es geben: Der Verteidiger
von Olaf H. hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision beim
Bundesgerichtshof einzulegen. Für den Vorsitzenden Richter Luczak und
seine Kammer wäre es sicherlich der einfachere und risikolosere Weg
gewesen, hätten sie auf die Erkennung der besonderen Schwere der
Schuld verzichtet und "normal" lebenslang verhängt. Also genau das,
was das Strafgesetzbuch als Mindeststrafe vorschreibt. Niemand hätte
der Kammer daraus juristisch einen Strick drehen können. Dass die
drei Richter und zwei Schöffen dennoch den juristisch schwierigeren
Weg gingen und bei Olaf H. eine besondere Schwere der Schuld
erkannten, ist allein dem Ergebnis ihrer akribischen Arbeit im
Verfahren geschuldet. In Anbetracht aller zur Verfügung stehenden
Fakten und in Würdigung aller Beweise konnte die Kammer ganz
offensichtlich zu keinem anderen Schluss kommen und kein anderes
Urteil fällen. Die sonst bei Urteilen häufig gestellte Frage, ob es
sich dabei um Jura oder um Gerechtigkeit handelt, ist in diesem Fall
überflüssig. Und dafür gebührt der Schwurgerichtskammer tatsächlich
Beifall.
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Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
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