Falschberatung in der bAV - OLG-Urteil: Versicherer haften für Makler / 2. BRBZ-Makler-Konferenz klärt auf
Geschrieben am 11-10-2011 |
Köln (ots) - Auch der Versicherer hat für die fehlerhafte Beratung
durch einen Versicherungsmakler einzustehen, wenn dieser nicht vom
Versicherungsnehmer als Sachverwalter beauftragt worden ist, sondern
im Rahmen von dessen Vertriebsorganisation mit Aufgaben betraut
worden ist, die dem Versicherer als Anbieter eines
Versicherungsproduktes typischerweise obliegen, so das Urteil des OLG
Karlsruhe vom 02.08.2011 (- 12 U 173/10 -, BeckRS 2011, 20171). Vor
diesem Hintergrund veranstaltet der Bundesverband der Rechtsberater
für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) am
04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München die 2.
BRBZ-Makler-Konferenz.
So klärt Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor
des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu
Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität
zu Köln, Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des
Deutschen Juristentages, in diesem Rahmen auf, warum es keine
abstrakten Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im
Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geben kann.
Die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des
BRBZ, wodurch haftungsauslagernde Beratungsstandards für die
bAV-Beratung definiert worden sind, zeigt eindrucksvoll Wirkung.
Hiernach ist eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese wird
dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen
Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat,
in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen
Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung
hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der
Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die
Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen
und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden.
Jedoch herrscht bei zahlreichen Finanzdienstleistern und
Versicherungsmaklern nach wie vor eine große Rechtsunsicherheit
bezüglich der Fragen:
- Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
- Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung
abgrenzen?
- Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?
Vor diesem Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz
2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für
Finanzdienstleister und Makler ein. In Ergänzung zur umfassenden
Beantwortung der zuvor genannten Fragestellungen erhalten die
Seminarteilnehmer zielgenaue Konferenzunterlagen, mit deren
Unterstützung sie die bestmögliche Positionierung im deutschen
bAV-Markt erfahren werden.
Weitere Informationen unter www.brbz-konferenz.de .
Pressekontakt:
Detlef Lülsdorf
Pressesprecher
0221 168 00 61 - 0
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