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Goldhasen-Rechtsstreit: Confiserie Riegelein gewinnt erneut gegen Lindt / OLG Frankfurt gibt dem Cadolzburger Familienunternehmen auch in weiterer Instanz Recht (mit Bild)

Geschrieben am 27-10-2011

Cadolzburg (ots) -

Einmal mehr entscheiden die Gerichte zu Gunsten der Confiserie
Riegelein: In der heutigen mündlichen Verhandlung am OLG Frankfurt
bekräftigten die Richter ihre Urteile aus den Jahren 2004 und 2007
und kamen erneut zu dem Schluss, dass der goldige Hase von Riegelein
bleiben kann, wie er ist. Damit ist Lindt mit seiner Klage auch in
einer weiteren Instanz nicht durchgekommen. Der Fall beschäftigt die
Gerichte nun schon seit fast zehn Jahren, denn bisher hat der
Schweizer Konzern gegen alle Urteile, die stets zu Gunsten der
Confiserie Riegelein ausfielen, Rechtsmittel eingelegt.

Zum Hintergrund: Lindt & Sprüngli hat sich im Jahr 2000 seinen
goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u.a. für Deutschland
schützen lassen. Seitdem versucht das Unternehmen per Gerichtsurteil
zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere
Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in
Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Dabei handelt es sich bei dem
sitzenden Hasen in Goldfolie um eine altbewährte Form, die bereits
seit den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt wird.
Während sich viele, vor allem kleine Anbieter dem Druck des Schweizer
Konzerns beugen und ihre Produkte vom Markt nehmen mussten, setzte
sich die Confiserie Riegelein zur Wehr. "Lindt ist keineswegs der
Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in
Goldfolie besitzen eine lange Historie. Es handelt sich um einen
traditionellen Formenschatz, der schon seit gut einem halben
Jahrhundert von vielen verschiedenen Unternehmen verwendet wird. Zu
dieser Zeit war die einfarbige Goldfolie ein häufig genutztes
Verpackungsmittel. Wir sehen in dem von Lindt eingeleiteten
Rechtsstreit den Versuch, eine alt hergebrachte Form nachträglich für
sich zu monopolisieren. Es handelt sich um einen Präzedenzfall im
Markenrecht", so Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter
der Confiserie Riegelein.

Bereits 2002 wurde dem mittelständischen Familienunternehmen aus
Cadolzburg in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt Recht
gegeben. Gegen dieses und zwei weitere Urteile zu Gunsten von
Riegelein legte Lindt & Sprüngli immer wieder Rechtsmittel ein. Auch
der BGH ließ nie einen Zweifel an der Richtigkeit dieser
Entscheidungen, forderte das OLG aufgrund der Bedeutung des
Verfahrens für das Markenrecht allgemein aber zu einer
detaillierteren Urteilsbegründung auf.

"Wir freuen uns sehr, dass die Richter bei ihren bisherigen
Entscheidungen geblieben sind", betont Peter Riegelein. "Wir hoffen,
dass der Goldhasenstreit mit diesem Urteil endlich ein Ende gefunden
hat."



Pressekontakt:
pure brands - public relations for brands
Dr. Stefanie Wehnert
Pickhuben 4
20457 Hamburg
Tel.: 040/ 300 69 68 0
Fax: 040/ 300 69 68 8
E-Mail: stefanie.wehnert@pure-brands.de



Kanzlei Lindner | Blaumeier
Frau RA Heidrun Lindner
Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 2550 888 0
Fax: 0911/ 2550 888 50
E-Mail: info@norispatent.com


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