Gorleben: Greenpeace stellt Strafanzeige gegen Umweltminister Sander / Minister nimmt erhöhte Freisetzung radioaktiver Strahlung in Kauf
Geschrieben am 01-11-2011 |
Hamburg (ots) - Gegen den niedersächsischen Umweltminister
Hans-Heinrich Sander (FDP) hat Greenpeace heute bei der
Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gestellt. Die unabhängige
Umweltschutzorganisation wirft dem Minister vor, sich auf fehlerhafte
Strahlenwerte am Zwischenlager Gorleben zu berufen, damit weiterer
hochradioaktiver Atommüll aus der französischen Plutoniumfabrik La
Hague eingelagert werden kann. Gestern erklärte das niedersächsische
Umweltministerium, es sähe keinen Anlass, eine Einlagerung
hochradioaktiven Atommülls in diesem Jahr abzusagen. "Sander nimmt
rücksichtslos erhöhte radioaktive Strahlung am Zwischenlager in Kauf.
Das ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch strafbar", sagt
Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.
Sander ignoriert erhöhte Strahlenmesswerte am Zwischenlager
Gorleben
Greenpeace hat vergangene Woche belegt, dass das niedersächsische
Umweltministerium erhebliche Fehler bei der Berechnung der
Strahlenwerte am Zwischenlager gemacht hatte. Demnach könnte der
zulässige Strahlengrenzwert von 0,3 Millisievert am Zwischenlager
selbst ohne weitere Einlagerung hochradioaktiven Atommülls bis
Jahresende überschritten werden. Laut geltender Genehmigung für das
Zwischenlager müsste dies dazu führen, dass kein weiterer strahlender
Müll eingelagert wird. Trotz der Aufforderung in einem Offenen Brief
hat das Ministerium die Greenpeace-Berechnung ignoriert. Es beruft
sich auf seinen Strahlenmesswert von 0,233 Millisivert, den
Greenpeace widerlegt hat. Nach Einlagerung der für November geplanten
elf Castoren läge die diesjährige Strahlendosis laut Ministerium bei
0,235 Millisievert.
Keine Rücksicht auf Sicherheit der Bürger und Polizeibeamten
"Der Castortransport scheint Sander wichtiger zu sein als die
Sicherheit der Bürger und Polizeibeamten." sagt Tobias Riedl,
Atomexperte von Greenpeace. "Wir gehen davon aus, dass die
Staatsanwaltschaft diese Sache im Interesse der Bürger zügig aufklärt
und das Ministerium die Entscheidung über die Einlagerung der
Castoren zurücknehmen muss."
Nach Paragraph 311 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer unter
Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten ionisierende Strahlen
freisetzt, die geeignet ist, Leib und Leben eines anderen Menschen
oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen. Nach Paragraph
311 Absatz 2 Strafgesetzbuch ist auch der Versuch strafbar.
Am 24. November startet voraussichtlich der Castortransport in La
Hague (Frankreich). Jeder Castor beinhaltet vier Mal so viel
Radioaktivität wie beim Super-GAU in Fukushima ausgetreten ist.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Tobias Riedl, Tel. 0171
- 8891 096, oder Pressesprecherin Karoline Krenzien, Tel. 0171-8780
832. Die Strafanzeige und das Hintergrundpapier zu den erhöhten
Strahlenwerten finden Sie im Internet unter www.greenpeace.de
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