Schiewerling/Linnemann: Einsatz für die Allgemeinheit lohnt sich
Geschrieben am 24-11-2011 |
Berlin (ots) - Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten künftig
eine deutlich höhere Taschengeld-Freigrenze, wenn sie sich im
Bundesfreiwilligendienst engagieren. Die entsprechende Verordnung
ändert das Bundesarbeitsministerium mit Wirkung zum Jahreswechsel.
Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestags¬fraktion, Karl Schiewerling, und der zuständige
Berichterstatter Carsten Linnemann:
"Einsatz für die Allgemeinheit muss auch für die Bezieher von
Arbeitslosengeld II seine Anerkennung finden. Deshalb hat sich die
Union für eine Anhebung der Taschengeld-Freigrenze für
ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder
Jugendfreiwilligendienst engagieren. Dieser Freibetrag, der nicht auf
das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, soll von derzeit 60 auf
künftig 175 Euro erhöht werden. Die Union begrüßt außerordentlich,
dass das Bundesarbeitsministerium nun die Initiative der Union
aufnimmt und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die entsprechende
Verordnung ändern wird.
Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass
sich Menschen in der Grundsicherung weiter aktiv in die
Bürgergesellschaft einbringen können und sollen. Ein solches
Engagement eröffnet den ALG-II-Beziehern weitere Möglichkeiten zur
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies kann im Einzelfall sogar
Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit aufzeigen.
Mit der Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes und der
finanziellen Honorierung erkennt auch die Gesellschaft an, dass sich
ALG-II-Bezieher sehr wohl für die Allgemeinheit engagieren. Die
angekündigte Erhöhung der Taschengeld-Freigrenze schafft dafür
weitere Anreize. Gleichzeitig sorgt sie für eine Gleichbehandlung bei
der Taschengeld-Regelung.
Letztendlich kommt diese Erhöhung dem Bundesfreiwilligendienst
selbst zugute. Durch die Erhöhung der geldlichen Anreize wird die
Zahl der Freiwilligen aus dem Bereich der Grundsicherung steigen. Der
Bundesfreiwilligendienst wird damit auf eine noch breitere Basis
gestellt."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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