Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Aktionsplan zur
UN Behindertenrechtskonvention / Beitrag zum Aufbau einer inklusiven Gesellschaft
Geschrieben am 02-12-2011 |
Berlin (ots) - Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) hat am 29.11. 2011 in Berlin einstimmig
einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention
beschlossen. Die gesetzliche Unfallversicherung liefert damit einen
Beitrag zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung.
"Mit ihrem Aktionsplan möchten Berufsgenossenschaften,
Unfallkassen und ihr Spitzenverband einen nachhaltigen Beitrag zu
einer inklusiven Gesellschaft leisten", sagte Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer der DGUV. "In unserem Leitbild steht der Mensch
im Mittelpunkt, deshalb engagieren wir uns für die größtmögliche
Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft. Auf diesem Weg
soll der Aktionsplan alle Gliederungen und Mitarbeiter der
Unfallversicherung, aber auch Partner zum Mitmachen bewegen."
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert rund 75 Millionen
Menschen in Deutschland gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der
Arbeit, in Bildungseinrichtungen und im Ehrenamt. Sie bietet ein
umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand: von der Prävention über
die Rehabilitation bis zur Entschädigung. Das bedeutet, die Träger
der Unfallversicherung wirken auf vielfältige Weise in die
Gesellschaft hinein und können auf unterschiedlichen Ebenen für die
Umsetzung der Reche von Menschen mit Behinderungen werben. Die
Bandbreite der Möglichkeiten reicht von der Beratung zu einem
sicheren und inklusiven Arbeits- und Schulleben bis zur betrieblichen
Wiedereingliederung von Versicherten nach Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten.
Der Aktionsplan der Unfallversicherung wurde von Beginn an von
einem Partizipationsrat begleitet, der paritätisch mit Menschen mit
Behinderungen und ihren Verbänden besetzt ist. Der Aktionsplan ist
auf drei Jahre angelegt (2012 -2014) und kann fortgeschrieben werden.
Er formuliert Ziele, Maßnahmen und Aktionen mit denen der Geist und
die Vorgaben der UN-Konvention in konkretes und verbindliches Handeln
übersetzt werden. Zu diesem Zweck wurden fünf Handlungsfelder
identifiziert.
- Bewusstseinsbildung
Mitarbeiter und Partner sollen über verschiedene
Kommunikationswege mit dem Geist der Konvention vertraut gemacht
werden.
- Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderungen sollen einen möglichst barrierefreien
Zugang zu ihrer Umwelt haben. Das bezieht sich auf bauliche Maßnahmen
ebenso wie auf Sprache und Kommunikation.
- Partizipation
Menschen mit Behinderungen sollen möglichst früh in
Entscheidungsprozesse der Unfallversicherung einbezogen werden.
- Individualisierung und Vielfalt
Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jedes Einzelnen soll die
Teilhabe von Unfallversicherten am Arbeitsleben und am Leben in der
Gemeinschaft gestärkt werden.
- Lebensräume und Inklusion
Mit Pilotprojekten in Betrieben, Kitas und Bildungseinrichtungen
will die Unfallversicherung zusammen mit ihren Partnern die Inklusion
am Wohnort stärken.
Den vollständigen vorläufigen Text des Aktionsplans finden Sie
unter www.dguv.de (Pressebereich). Da der Aktionsplan einen
dynamischen Prozess beschreibt, wird immer wieder nachgearbeitet und
einzelne Aktionen konkretisiert werden.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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