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BDI lehnt geändertes Verbraucherinformationsgesetz ab

Geschrieben am 02-12-2011

Berlin (ots) -
- Gefährdung von Betriebsgeheimnissen ohne Nutzen für Verbraucher
- Verwaltungsrecht wird auf den Kopf gestellt
- Unverhältnismäßiger Eingriff in Unternehmensrechte

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt die
beschlossene Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ab.
"Das Gesetz gefährdet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und schafft
keinen tatsächlichen Nutzen für den Verbraucher", sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber zur Verabschiedung des VIG
durch den Bundestag am Freitag in Berlin.

Die Industrie kritisiert vor allem den sofortigen Vollzug von
Behördenentscheidungen. Er ist im geänderten VIG als Regelfall
vorgesehen, ein besonderes öffentliches Interesse muss nicht
bestehen. Verbraucher sollen demnach künftig unverzüglich
Behördeninformationen über mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang
mit Lebensmitteln oder anderen Produkten des täglichen Bedarfs
erhalten. Ein Widerspruch oder eine Klage des betroffenen
Unternehmens hat keine aufschiebende Wirkung mehr. "Dies stellt das
im Verwaltungsrecht geltende Regel-Ausnahme-Verhältnis zulasten der
Betroffenen auf den Kopf, ohne einen wirksamen Beitrag zum
Verbraucherschutz zu leisten", kritisierte Kerber.

Beim VIG gehe es nicht um Fälle der Gefahrenabwehr, sondern um
Informationsanfragen. Kerber: "Unbestritten ist, dass bei Gefahr für
die Gesundheit schnell gehandelt und alles zum Schutz des
Verbrauchers getan werden muss. Dies ist jedoch auch nach den
einschlägigen Gesetzen zur Lebensmittel- und Produktsicherheit
möglich." Der BDI hat sich im Gesetzgebungsverfahren gegen die
Verkürzung der Verfahrensrechte ausgesprochen und auf die Gefahren
für die betroffenen Unternehmen hingewiesen. Dies ignorierte die
Politik mit Hinweis auf vergangene Lebensmittelskandale, zu deren
Bekämpfung laut BDI jedoch im geltenden Lebensmittelrecht bereits
hinreichende Instrumente zur Verfügung standen.

Die Beschneidung des Verwaltungsrechtsweges birgt aus Sicht des
BDI für die deutsche Industrie erhebliche Risiken: "Auch wenn sich
später herausstellen sollte, dass entgegen der anfänglichen
Einschätzung kein Rechtsverstoß vorlag, ist die Information
unwiderruflich veröffentlicht. Im Falle von Unternehmens- oder
Betriebsgeheimnissen drohen Unternehmen unkalkulierbare Schäden",
warnte Kerber.

Der BDI hat investitionsagenda.de gestartet, damit wieder mehr in
Deutschlands Zukunft investiert wird. Nur mehr Investitionen schaffen
neues Wachstum, neue Beschäftigung und neue Aufstiegschancen. Mehr
auf www.investitionsagenda.de.



Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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