Gefährlich: Illegale Feuerwerkskörper aus dem Internet
Geschrieben am 16-12-2011 |
Hamburg (ots) - Dubiose Feuerwerk-Shops locken durch seriösen
Auftritt und deutschsprachiges Angebot / COMPUTERBILD-Stichprobe
zeigt: Großfeuerwerksbomben und Rauchgranaten frei erhältlich /
Hochexplosive Stoffe in ausländischen Böllern
Wer es an Silvester krachen lassen will, kann sich ab 29. Dezember
in Baumärkten und Discountern mit Böllern und Raketen eindecken. Bei
Feuerwerk-Shops im Internet lassen sich Feuerwerkskörper dagegen
schon seit Wochen vorbestellen. Doch Vorsicht: Wer nicht aufpasst,
holt sich per Mausklick hochgefährliche, illegale Explosivstoffe ins
Haus. COMPUTERBILD zeigt, wie Käufer beim Online-Böller-Kauf auf der
sicheren Seite bleiben (Heft 1/2012, ab Samstag am Kiosk).
Neben seriösen Pyrotechnik-Shops tummeln sich dubiose Anbieter im
Netz, die ihren Sitz meist im Ausland haben und verbotene, extrem
gefährliche Feuerwerkskörper verkaufen. Für Laien ist das aber nicht
immer auf den ersten Blick erkennbar: Viele dieser ausländischen
Shops erwecken mit deutschsprachigen Angeboten den Eindruck, dass
ihre Artikel problemlos auch hierzulande verwendet werden dürfen. Oft
sollen ein EU-weiter Versand sowie ein CE-Zertifikat Seriosität
suggerieren. Grundsätzlich ist aber nur Feuerwerk mit einer
Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM)
in Deutschland zugelassen - wer illegale Böller erwirbt, macht sich
strafbar.
COMPUTERBILD stieß im Internet auf etliche Shops, die
Feuerwerkskörper ohne BAM-Zulassung anboten. Die Seiten verlangten
bei Stichproben keinen Altersnachweis. Unglaublich: Im Angebot waren
sogar Großfeuerwerksbomben, die nur ausgebildete Pyrotechniker mit
Mörsern abfeuern dürfen und Rauchgranaten für die Bundeswehr, die gar
nicht auf dem freien Markt erhältlich sein dürften. Kim Stattaus,
Pyrotechniker und Diplomingenieur sowie Sachverständiger für
illegales Feuerwerk bei der BAM, warnt: "In ausländischen Böllern
befindet sich oft 'Blitzknallsatz', ein Gemisch aus Perchlorat und
Aluminium. Diese Mixtur ist hochexplosiv und hierzulande nicht
erlaubt. In illegalen Böllern aus Polen fanden wir bis zu 60 Gramm
davon. Für tödliche Verletzungen reichen aber schon zwei Gramm aus."
Wer beim Böllerkauf kein Risiko eingehen will, sollte im Impressum
des Shops prüfen, ob dieser seinen Sitz in Deutschland hat und nur
Feuerwerk mit BAM-Zulassungsnummer kaufen. Ob eine angegebene
BAM-Nummer stimmt, lässt sich im Internet nachlesen, beispielsweise
unter klasseiidb.feuerwerk.net. Seriöse Böller-Shops weisen zudem
darauf hin, dass Silvesterfeuerwerk der Kategorie II nur an Personen
über 18 Jahre und nur an den letzten drei Werktagen im Jahr verkauft
werden darf.
Weitere aktuelle Meldungen zum Thema Internet:
www.computerbild.de/internet
Pressekontakt:
Redaktions-Ansprechpartner: Jan Bruns, Tel. 040-34068821 - auch für
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Presseagentur:
René Jochum
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Tel. 0711-97893.35
Fax 0711-97893.55
jochum@postamt.cc
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