Middelhoff-Prozess / Gericht stellt Görg-Klage grundsätzlich in Frage
Geschrieben am 19-12-2011 |
Essen (ots) - In der Verhandlung über die Klagen des inzwischen
ausgetauschten Arcandor-Insolvenzverwalters Görg gegen acht
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Karstadt Quelle AG, später
Arcandor AG, hat das Essener Landgericht heute erwartungsgemäß die
erhobene Klage grundsätzlich in Frage gestellt. In dem Verfahren geht
es unter anderem um angeblich zu Unrecht bezahlte Sonderboni,
Abfindungsleistungen, die Kosten für Charterflüge, Bewirtungsspesen,
Sponsoringaufwand und die Kosten eines Symposiums, anlässlich dessen
eine Festschrift übergeben wurde.
Görg hatte mit haltlosen Begründungen Dr. Thomas Middelhoff, Marc
Sommer, Dr. Peter Diesch, Dr. Matthias Bellmann, Peter Michael Wolf,
Prof. Dr. Helmut Merkel, Hero Brahms und Friedrich Carl Janssen auf
Rückzahlung von Tantiemen, Boni und Abfindungen verklagt, die nach
Ansicht der Beklagten alle in rechtlich einwandfreier Weise zu Zeiten
gewährt worden waren, als die Karstadt-Krise abgewendet schien. Erst
mit der Finanzkrise 2008/2009 scheiterte die Refinanzierung des von
Dr. Thomas Middelhoff neu aufgestellten Konzerns unter der Leitung
von Karl-Gerhard Eick und fiel in Konkurs. Den Ausschlag dafür gab
2009 die Kreditklemme bei der Royal Bank of Scotland, die
teilverstaatlicht wurde.
Das Gericht hält lediglich hinsichtlich der letzten Bonuszahlung
für 2008 an Dr. Thomas Middelhoff eine weitere Begründung für
erforderlich. Diese muss jedoch von den Mitgliedern des Ständigen
Ausschusses des Aufsichtsrates eingeholt werden. Die
Vertragsabfindung für Dr. Thomas Middelhoff wurde bis auf eine
geringfügige Bewertungsfrage (die noch geklärt werden muss) nicht
beanstandet. Alle übrigen Bonusfragen aus den Vorjahren auch nicht.
Hinsichtlich der Flugkosten wurde der weitere Nachweis für drei Flüge
gefordert. Ein weiterer Flug, dessen Kosten von einem anderen
Unternehmen zu tragen sind, solle - wie von Dr. Thomas Middelhoff
vorgeschlagen - Görg doch "auf dem kurzen Wege" direkt abrechnen.
Hinsichtlich des Symposiums und der Festschrift wünscht das Gericht
bis Ende Februar 2012 noch weitere Darlegungen.
Die weiteren Ansprüche gegen Dr. Thomas Middelhoff hinsichtlich
der Bewirtung auf einer Strategiekonferenz und des Oxford-Sponsoring
werden voraussichtlich zurückgewiesen. Hierzu bedarf es noch der
Darlegung des formlosen Einverständnisses des Vorstandes. Görg hatte
diese Vorwürfe mit dem Ziel medienwirksam in der Öffentlichkeit
erhoben, den Ruf insbesondere von Dr. Middelhoff zu schädigen. Die
anwaltlichen Vertreter von Dr. Thomas Middelhoff haben angekündigt,
die vom Gericht erbetenen ergänzenden schriftsätzlichen Darlegungen
fristgerecht vorzunehmen. Sie sind überzeugt, dass die gegen ihren
Mandanten gerichtete Klage nach Erledigung der gerichtlichen Hinweise
vollumfänglich als unbegründet abgewiesen wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Hartmut Fromm,
Rechtsanwalt
Kontakt: 030 - 897369762/0163 - 8811450
Dr. Winfried Holtermüller,
Rechtsanwalt
Kontakt: 0711 - 2079254/0163 - 3207955
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