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Was sich 2012 ändert

Geschrieben am 27-12-2011

Berlin (ots) - Für die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken
gibt es im neuen Jahr zahlreiche Veränderungen, auf die man sich
einstellen sollte. Neben dem neuen Angebot der freiwählbaren PIN
gehören auch gesetzliche Änderungen dazu. Der Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gibt einen Überblick:

PIN bei Volksbanken und Raiffeisenbanken künftig frei wählbar

Ab Februar 2012 können die Kunden der Volksbanken und
Raiffeisenbanken ihre persönliche Geheimzahl (PIN) zu ihrer Bankkarte
frei wählen und jederzeit am Geldautomaten ihrer Bank ändern. Dies
wird sowohl für die genossenschaftliche girocard (umgangssprachlich
"ec-Karte") als auch für genossenschaftliche Kreditkarten gelten.
Kunden, deren girocard mindestens bis 2013 gültig ist, können ab
Februar 2012 sofort das neue Verfahren nutzen. Ab Jahresende 2012
gilt das dann für alle girocard-Inhaber. Die genossenschaftlichen
Kreditkarten werden schrittweise für die neue Funktion vorbereitet
und gestatten dann ebenfalls, die PIN selbst zu wählen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle Girokontoinhaber der Volksbanken und Raiffeisenbanken,
erhalten bis Anfang Mai neue AGB. Die Institute müssen diese ändern,
damit die bestehenden Lastschriftmandate der Kontoinhaber auch im
einheitlichen EURO-Zahlungsraum SEPA mit IBAN und BIC weiter Bestand
haben.

Pfändungsschutz

Ab dem 1. Januar 2012 wird der Pfändungsschutz für Kontoguthaben
nur noch auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto gewährt. Damit
läuft zum Ende 2011 die gesetzliche Übergangsregelung aus, gemäß der
alternativ auch Pfändungsschutz ohne ein Pfändungsschutzkonto in
Anspruch genommen werden kann. Von dieser Regelung betroffen sind
auch der gesetzliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen wie
beispielsweise Rente oder Arbeitslosengeld II und Kindergeld.
Bisherige gerichtliche Freigabebeschlüsse für Girokonten, die nicht
als Pfändungsschutzkonto geführt werden, verlieren zum 1. Januar 2012
ihre Wirkung. Der automatische Pfändungsschutz auf dem
Pfändungsschutzkonto beträgt pro Monat 1.028,89 Euro. Eine Erhöhung
des Freibetrags ist je nach Lebenssituation möglich, zum Beispiel bei
einer Unterhaltspflicht für Ehegatten oder Kinder. Hierzu ist bei der
Bank eine Bescheinigung vorzulegen.

Riester- und Rürup-Rente

Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Rentenalters ändert sich
auch der Auszahlungsbeginn für neu abgeschlossene staatlich
geförderte Rentenverträge. Ab 2012 werden Riester- und Rürup-Renten
erst 2 Jahre später ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt.

Garantiezins bei Lebensversicherungen

Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, dass der sogenannte
Garantiezins für Lebensversicherungen bei Neuverträgen am 1. Januar
2012 von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent abgesenkt wird. Der
staatlich garantierte Zins auf Lebensversicherungen setzt damit
seinen Rückgang weiter fort. Insgesamt wurde der Garantiezins seit
dem Jahr 2000 von 4,0 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt.



Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de


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