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Niedrigste Tarifverdienste im Dezember 2011 in einigen Branchen unter 6,50 Euro

Geschrieben am 29-12-2011

Wiesbaden (ots) - Die niedrigsten Tarifverdienste liegen im
Dezember 2011 in einigen Branchen unter 6,50 Euro je Stunde. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, legen außerdem
nicht wenige Tarifverträge Verdienstuntergrenzen von unter 8,00 Euro
fest. Die niedrigen Tarifverdienste gelten insbesondere für gering
qualifizierte Beschäftigte in Gartenbau und Landwirtschaft sowie in
Handwerks- und Dienstleistungsbranchen.

In Gartenbaubetrieben in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und
Niedersachsen beispielsweise beträgt der unterste tarifliche
Stundenverdienst 6,50 Euro. Im Ernährungsgewerbe beginnt der
Tarifverdienst im Konditorenhandwerk in Bayern bei 5,26 Euro und im
Fleischerhandwerk in Sachsen bei 6,00 Euro. Verbreitet sind niedrige
Anfangsvergütungen auch im Hotel- und Gastgewerbe. Die unterste
Vergütung für Tarifbeschäftigte beträgt in Brandenburg 6,29 Euro je
Stunde, in Thüringen 6,50 Euro und in Nordrhein-Westfalen 6,74 Euro.
In der ostdeutschen Systemgastronomie - dazu zählen zum Beispiel
Fast-Food- und Restaurantketten - lag sie bei 6,85 Euro. Auch in
anderen Dienstleistungsbranchen gelten tarifliche Stundenverdienste
von deutlich unter 8,00 Euro je Stunde, wie beispielsweise im
Friseurhandwerk (Schleswig-Holstein: 6,00 Euro), in der
Textilreinigung (neue Länder: 6,73 Euro), in der Zeitarbeit (neue
Länder: 7,01 Euro) und im Einzelhandel (Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen: 7,23 Euro). In einigen Branchen der Industrie, wie der
Schuhindustrie (Rheinland-Pfalz, Saarland: 6,35 Euro) oder der holz-
und kunststoffverarbeitenden Industrie (Thüringen: 7,54 Euro) wurden
ähnlich niedrige tarifliche Stundenlöhne vereinbart.

Zwar gelten die untersten Vergütungsgruppen meist nur für gering
qualifizierte Beschäftigte, aber auch Fachkräfte verdienen in einigen
Branchen wenig. So liegt der tarifliche Anfangsverdienst für Bäcker-
und Konditorengesellen in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,97 Euro und
für Beschäftigte mit bestandener Gesellenprüfung im Friseurhandwerk
Schleswig-Holstein bei 7,00 Euro. Ausgebildeten Hotel- und
Restaurantfachleuten sowie Köchinnen und Köchen stehen laut
Tarifvertrag in Thüringen anfänglich 8,04 Euro, in Hamburg 8,27 Euro
und in Nordrhein-Westfalen 9,38 Euro zu. In der Zeitarbeit wurde für
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Untergrenze ein
tariflicher Stundenlohn von 8,71 Euro in den neuen Ländern und 9,97
Euro im früheren Bundesgebiet vereinbart.

Derzeit gelten in Deutschland in zehn Brachen - darunter vier
Baubranchen -allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Dabei liegt der
Mindestlohn im früheren Bundesgebiet bei Wäschereidienstleistungen
und größtenteils im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei weniger als 8,00
Euro je Stunde. In den neuen Ländern werden 8,00 Euro zusätzlich bei
der Gebäudereinigung und in der Pflegebranche unterschritten.

Die Ergebnisse beruhen auf einer Auswertung von über 600
Flächentarifverträgen. Bei Angaben zu Monatsverdiensten erfolgte eine
Umrechung auf Stundenbasis. Informationen über die Zahl der
Beschäftigten in den untersten Vergütungsgruppen liegen nicht vor.

Detaillierte Daten zu Tarifverdiensten in verschiedenen Branchen,
Regionen und Berufen, zu Mindestlöhnen sowie zu wichtigen tariflichen
Regelungen, wie Arbeitszeit, Sonderzahlungen oder Urlaubsgeld finden
sich in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/Tarifdatenbank. Zudem sind spezielle
Brancheninformationen im Internetangebot abrufbar.

Zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.


Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Decker,
Telefon: (0611) 75-2442,
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de


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