Betriebliche Altersversorgung ist Chefsache / Bei der Wahl des falschen Beraters drohen Haftungsgefahren
Geschrieben am 31-01-2012 |
Köln (ots) - Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat im
Rahmen einer jüngsten Befragung festgestellt, dass bei der
Entscheidung für oder gegen eine Betriebsrente die Haltung des
Arbeitgebers eine entscheidende Rolle spielt. Sofern der Firmenchef
die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Unternehmen unterstützt,
entscheiden sich rund 52% der Arbeitnehmer dafür.
Jedoch beobachtet der "Deutschen bAV Service" regelmäßig, dass
vielen Unternehmensleitern suggeriert wird, dass die Beratung zu
Fragen rund um die bAV vollumfänglich und vertrauensvoll auf den
Versicherungspartner abgewälzt werden könne.
Damit Arbeitgeber Haftungsgefahren aus dem Wege gehen können muss
jedoch der Beratungsprozess rechtlich sauber gestaltet werden. Denn
bei der Einrichtung und Betreuung einer Betriebsrente für die
Belegschaft entsteht ein zweistufiges Beratungsverhältnis.
Zunächst ist der Unternehmensleiter im Rahmen der sogenannten
Arbeitgeberberatung verpflichtet die rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen vorab prüfen zu lassen. Diese Arbeitgeberberatung
befindet sich im Bereich der erlaubnispflichtigen Rechtsberatung nach
dem Rechtsdienstleistungsgesetz, die grundsätzlich nur durch
zugelassene Rechtsberater (Rentenberater, Rechtsanwälte) erbracht
werden darf.
Dieser rechtsberatende Hintergrund resultiert für Arbeitgeber aus
der arbeitsrechtlichen Verpflichtung als Versorgungsschuldner, die
durch eine erteilte betriebliche Versorgungszusage ausgelöst wird.
Auch der BGH urteilte in einem ähnlichen Fall (Urteil vom
20.09.2011 - II ZR 234/09 -, NJW-RR 2011, 1670):
Ein Unternehmensleiter muss sich beraten lassen, sofern er nicht
über ausreichende persönliche Expertise verfügt. Vor allem
fachkundiger Rechtsrat durch die hauseigenen Unternehmens-Juristen
war bisher in diesem Zusammenhang sehr gefragt. Jedoch sagt der BGH
auch, dass der Vorstand oder Geschäftsführer seinen Berater
sorgfältig aussuchen muss. Der Berater hat ein qualifizierter
Berufsträger zu sein, der unabhängig von Interessenkonflikten
entscheidet. Gerade hier fehlt es oft den hauseigenen
Unternehmensjuristen und vor allem den Versicherungsvertretern. Um
als Firmenchef ohne Zweifel haftungsfrei zu agieren ist es daher
unerlässlich einen externen Berufsträger zu beauftragen.
Die Arbeitgeber bzw. deren Personalleiter sind somit gut beraten,
wenn Sie sich bei der Einrichtung, Bewertung, Überprüfung und
Verwaltung ihrer Betriebsrentenverpflichtungen professionellen Rat
einholen, um die entsprechenden Haftungsgefahren abwälzen zu können.
Der Deutsche bAV Service(www.deutscher-bav-service.de)koordiniert
vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für
Arbeitgeber und Betriebsräte und garantiert einhergehend hohe
Kompetenz, Professionalität und standardisierte Abläufe.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Ann Pöhler, Pressereferentin
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