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Atradius empfiehlt 10-Punkte-Plan für Exporte in die Türkei

Geschrieben am 07-02-2012

Köln, Deutschland (ots/PRNewswire) -

- Kreditversicherer präsentiert Checkliste für erfolgreiche Geschäfte mit
türkischen Kunden
- Türkei verzeichnete im ersten Halbjahr 2011 höhere Wachstumsraten als China
- Boom am Bosporus birgt aber auch Risiken, die es zu beachten gilt

Die Türkei verzeichnete im ersten Halbjahr 2011 stärkere
Wachstumsraten als China. Schon in 2010 lieferten deutsche
Unternehmen mehr Waren an den Bosporus als an herkömmliche
Wachstumsmärkte wie Brasilien und Indien. Geschäfte mit der Türkei
bieten aber nicht nur Chancen, sondern bergen auch Risiken, auf die
sich Exporteure einstellen sollten. Dafür hat der Kreditversicherer
Atradius jetzt einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, der die wichtigsten
Weichenstellungen für erfolgreiche Geschäfte mit türkischen
Unternehmen zusammenfasst. "Die Türkei hat noch immer mit
Währungsschwankungen und einer hohen Inflationsrate zu kämpfen und es
gibt Anzeichen für eine Überhitzung des Marktes. Das kann
Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen haben", so
Michael Karrenberg, Leiter Risikomanagement Deutschland, Mittel- und
Osteuropa bei Atradius in Köln. "Aufgrund der Bemühungen des Landes,
sich sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich in Europa zu
integrieren, unterscheidet sich der Handel mit der Türkei zwar nicht
sehr von Lieferbeziehungen zu anderen Exportmärkten, aber man sollte
einige Unterschiede kennen."

?Beachten Sie das türkische Wettbewerbsrecht' lautet eine der
zehn Empfehlungen. Grund: Bestimmte wettbewerbsrechtliche
Vorschriften der Türkei können selbst dann zur Anwendung kommen, wenn
Käufer und Verkäufer für den Liefervertrag ausländisches Recht
vereinbart haben. Beispielsweise sollten Exporteure Klauseln zur
Beschränkung der Haftung sorgfältig prüfen, da sie möglicherweise in
der Türkei nicht rechtlich durchsetzbar sind. Das gilt insbesondere
dann, wenn ein Kunde oder ein Dritter über eine deutlich schwächere
Verhandlungsposition als der Lieferant verfügt.

Geistiges Eigentum schützen

So vergleichbar China und die Türkei aktuell in ihrem
Wirtschaftswachstum sind, so unterschiedlich gestaltet sich der
Schutz des geistigen Eigentums in den beiden Ländern. Nach türkischem
Recht können die Zollbehörden die Zollabfertigung auf Verlangen eines
beliebigen Antragstellers aussetzen, falls es Belege für einen
Verstoss gegen Urheberrechte gibt. Erst nach zehn Tagen, wenn den
Zollbehörden keine Informationen über rechtliche Schritte oder
vorläufige Massnahmen vorliegen, wird die Aussetzung der
Zollabfertigung aufgehoben und die Waren können nach dem üblichen
Verfahren abgefertigt werden.

Vorteile von Freihandelszonen nutzen

Es gibt in der Türkei eine Reihe von Freihandelszonen, in denen
viele Aussenhandelsvorschriften nicht gelten, solange die Waren auch
tatsächlich für dieses Gebiet bestimmt sind. Eine Reihe bislang
bestehender Steuervorteile für Kunden in Freihandelszonen wurden zwar
Ende 2008 abgeschafft. Allerdings gibt es immer noch einige
rechtliche Vorteile für türkische Geschäftspartner. Exporteure
sollten diese rechtlichen Aspekte berücksichtigen, wenn sie
Lieferverträge aushandeln, um sich ihren "fairen Anteil" an den
wirtschaftlichen Vorteilen zu sichern, die die türkischen
Freihandelszonen bieten.

Vor Lieferung verstehen, mit wem man Geschäfte macht

In jeder Geschäftsbeziehung ist es wichtig, die
Vertretungsberechtigung des Handelspartners zu überprüfen, bevor die
erste Lieferung erfolgt. In der Türkei muss dies allerdings nach
türkischem Recht erfolgen. Die dafür erforderliche Dokumentation
reicht von der beglaubigten Unternehmenssatzung über
Handelsregisterauszüge bis hin zu verschiedenen
gesellschaftsrechtlichen Genehmigungen. Falls der Wert der zu
liefernden Waren besonders hoch ist, kann es ratsam sein, zusätzlich
einen notariell beglaubigten Vorstandsbeschluss zu verlangen, der die
Ausfertigung des entsprechenden Liefervertrags explizit genehmigt,
oder ein Rechtsfähigkeitsgutachten anzufordern, das von einer
anerkannten türkischen Rechtsanwaltskanzlei erstellt wurde.

Aber auch die erfolgreich festgestellte Vertretungsberechtigung
ist kein Garant dafür, dass der Handelspartner nach Empfang der
Lieferung auch seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. "Wir
raten den Unternehmen daher, ausreichende Sicherheiten mit ihren
Kunden zu vereinbaren", so Dr. Thomas Langen, Atradius Senior
Regional Director Deutschland, Mittel- und Osteuropa. "Zusätzlichen
Schutz bietet eine Forderungsausfallversicherung. Damit kann sich der
Exporteur dann komplett auf die Chancen des Wachstumsmarktes Türkei
konzentrieren."

Die gesamte Checkliste steht kostenlos unter
http://www.atradius.de zum Download bereit.

Über Atradius

Die Atradius Gruppe bietet weltweit Kreditversicherung,
Bürgschaften und Inkassodienste an und ist mit 160 Büros in 42
Ländern vertreten. Atradius hat Zugang zu Bonitätsinformationen über
60 Millionen Unternehmen weltweit und trifft täglich mehr als 20.000
Kreditlimitentscheidungen. Das Produktangebot hilft Unternehmen auf
der ganzen Welt, sich vor Zahlungsrisiken aus Verkäufen von Waren und
Dienstleistungen zu schützen.

http://www.atradius.de



Pressekontakt:
Kontakt: Andrea Neumann, Tel.: +49-221-2044-1145,
andrea.neumann@atradius.com


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