Bundesverfassungericht gibt den Anträgen im Verfahren "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend statt / CEP: BVerfG stärkt damit die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages
Geschrieben am 28-02-2012 |
Freiburg (ots) - Das CEP begrüßt die heute ergangene Entscheidung
des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Nach dieser
Entscheidung müssen Finanzhilfen für notleidende Euro-Staaten
regelmäßig vom Plenum des Deutschen Bundestages bewilligt werden. Die
Bewilligung durch ein nicht öffentlich tagendes Sondergremium
hingegen ist nur im Sonderfall des Ankaufs von Staatsanleihen am
Sekundärmarkt zulässig. Überdies müssen dem Plenum des Deutschen
Bundestages alle relevanten Informationen so schnell wie möglich zur
Verfügung gestellt werden.
Das Bundesverfassungsgericht stärkt so die Budgetverantwortung des
Bundestages und seine zentrale Rolle bei der Vergabe von Finanzhilfen
im Rahmen der sogenannten "Euro-Rettungspolitik". Das CEP lehnt diese
Politik zwar im Grundsatz ab, da sie mit der Vergabe von Finanzhilfen
die zugrunde liegenden ökonomischen Probleme nicht löst, sondern nur
verschleppt. Wenn aber die Vergabe solcher Finanzhilfen politisch
gewollt ist, ist es auch sachgerecht und angezeigt, dass die sehr
weitreichenden finanziellen Zusagen von der Gesamtheit der
Abgeordneten vor der interessierten Öffentlichkeit verantwortet
werden müssen. Insoweit ist es freilich nicht überzeugend, dass das
Gericht Sekundärmarktkäufe von dieser Anforderung ausgenommen hat.
Nur in seltenen Ausnahmefällen dürfte das Bekanntwerden von
Ankaufplänen der EFSF zu panikartigen Verkaufswellen von
Staatsanleihen führen.
Hintergrund: Im Rahmen ihrer Bemühungen um die Rettung des Euro
schufen die Staaten der Eurozone u.a. die Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Die EFSF ist eine
Zweckgesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die überschuldeten Staaten
Finanzhilfen gewährt. Das deutsche Gesetz, das die Beteiligung des
Bundestages an der Vergabe der Finanzhilfen ausgestaltet, sah in
Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und/oder Vertraulichkeit vor, dass
die Rechte des Deutschen Bundestages allgemein von einem
Sondergremium aus lediglich neun Abgeordneten (sog. 9er-Gremium)
wahrgenommen werden. Gegen diese Regelung wandten sich die
SPD-Bundestagsabgeordneten Danckert und Schulz mit einem Antrag im
Organstreitverfahren und hatten damit überwiegend Erfolg.
Gerne stehen Ihnen Oliver Sauer und Dr. Bert van Roosebeke,
Experten des CEP, für Interviews ab 15.00 Uhr unter den angegebenen
Kontaktdaten zur Verfügung.
Pressekontakt:
Oliver Sauer
Wissenschaftlicher Referent CEP
Institutionelles Recht; Verbraucherschutz, Privat- und
Verfahrensrecht
Telefon +49 761 38693-238
sauer@cep.eu
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