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Pwc-Chef Winkeljohann half Wulffs Ex-Gattin
Geschrieben am 29-02-2012 |
Hamburg (ots) - Die Prüffirma PricewaterhouseCoopers (Pwc) ließ
die Ex-Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff,
Christiane Wulff, jahrelang auf Umwegen beschäftigen. Wie stern.de
berichtet, hatte im Jahr 2008 der Pwc-Manager Norbert Winkeljohann
gegenüber Frau Wulff eine Tätigkeit bei der damals noch mit Pwc in
einer Arbeitsbeziehung verbundenen Osnabrücker
Rechtsanwaltsgesellschaft Schindhelm angeregt. Ab dem 1. November
2008 wurde die studierte Juristin Christiane Wulff darauf in der Tat
halbtags bei Schindhelm angestellt, erledigte aber keinerlei Arbeiten
für die Kanzlei. "Die Tätigkeiten von Frau Wulff als
wissenschaftliche Mitarbeiterin fielen ausschließlich für Pwc an",
bestätigte das Prüfunternehmen jetzt stern.de. Die Kosten dafür habe
Pwc "verursachungsgerecht vergütet".
"Im Nachhinein wäre die direkte Anstellung bei Pwc sachgerechter
gewesen", räumte Pwc-Sprecher Oliver Heieck gegenüber stern.de ein.
"Aus diesem Grund" habe man jetzt "mit Frau Wulff eine direkte
Anstellung bei Pwc zum 1. März 2012 vereinbart". Wulffs Ex-Gattin
kündigte darum nun bei der Anwaltsgesellschaft Schindhelm, kurz
nachdem stern.de am Mittwoch bei allen Beteiligten wegen der Sache
angefragt hatte.
Winkeljohann, heute Deutschland-Chef von Pwc, ist ein Bekannter
von Christian Wulff. Pwc-Sprecher Oliver Heieck wies den Vorwurf
eines Freundschaftsdienstes für Christian Wulff mit dem Argument
zurück, dass der damalige Ministerpräsident "weder eingebunden"
gewesen sei, noch habe er irgendwie "eingewirkt". Auch Wulff bestritt
auf Anfrage, von der Anstellung seiner Ex-Frau gewusst zu haben.
Pwc und Winkeljohann standen in engem geschäftlichen Kontakt mit
der von 2003 bis 2010 von Wulff geführten niedersächsischen
Landesregierung, unter anderem war das Unternehmen wiederholt für die
Abschlussprüfung bei VW verantwortlich. Pwc habe in Niedersachsen
eine "Schlüsselstellung", sagte der Fraktionschef der Grünen im
Landtag von Hannover, Stefan Wenzel, stern.de. Das gelte etwa "bei
der Vergabe von Bürgschaften" des Landes und "bei der Kontrolle der
ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln des Landes". Deshalb, so
der Oppositionspolitiker "darf es hier keine Verquickung von privaten
und geschäftlichen Interessen geben. Sollte es jetzt Hinweise auf
solche Verquickungen geben, muss dem nachgegangen werden."
Den vollständigen Artikel lesen Sie unter: www.stern.de/pwc
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Pressekontakt:
Gruner+Jahr, stern
Hans-Martin Tillack
Telefon: 030-20224-0
tillack.hans-martin@stern.de
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