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Standortsuchgesetz ist "verdecktes Gorleben-Suchgesetz". Kosten für Atommüll-Endlagersuche werden Steuerzahlern aufgedrückt. BUND: Verursacher müssen Kosten tragen

Geschrieben am 01-03-2012

Berlin (ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat die Bundesländer aufgefordert, den vorliegenden
Gesetzentwurf für ein "Standortsuchgesetz" abzulehnen. Nicht nur,
dass der nachweislich ungeeignete Standort Gorleben noch immer nicht
ausgeschlossen werde. Es gebe sogar die Möglichkeit, dass Gorleben
ohne neue wissenschaftliche Untersuchungen bei der Standort-Auswahl
zur untertägigen Erkundung weiter berücksichtigt werde. Das Gesetz
enthalte zudem keine Kostenregelung. Damit bestehe das Risiko, dass
für die Kosten der Endlagersuche der Steuerzahler aufkommen müsse.

"Die Suche nach einem Atommüllendlager kann mit diesem
Gesetzentwurf nicht in einem breiten gesellschaftlichen Konsens
durchgeführt werden. Der Streit um Gorleben bleibt virulent und dem
Steuerzahler wird für die Endlagersuche tief in die Tasche gegriffen.
Die Bundesländer dürfen diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen", sagte
der BUND-Atomexperte Thorben Becker.

Becker äußerte den Verdacht, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf
um "ein verdecktes Gorleben-Suchgesetz" handele. Wenn der Standort
Gorleben nicht den gleichen Prüf- und Ausschlusskriterien unterliege
wie jeder andere mögliche Endlager-Standort, drohe es am Ende erneut
auf den wendländischen Salzstock hinauszulaufen.

Ein echter Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager sähe
anders aus, so Becker. Der BUND-Experte forderte einen gesetzlichen
Ausschluss des Standortes Gorleben. Entscheidend sei auch, dass schon
in diesem Gesetz die wesentlichen Sicherheitskriterien für das
Endlager festgelegt würden und deren Erstellung nicht an eine neu zu
gründende Behörde delegiert werde. In das Gesetz gehöre außerdem die
eindeutige Regelung, dass die Verursacher des Atommülls für sämtliche
Kosten schon bei der Suche nach einem neuen Endlager aufzukommen
hätten.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und die Vertreter der
Bundesländer seien beim Erstellen des Standortsuchgesetzes in Sachen
Transparenz und Bürgerbeteiligung hinter den Erfordernissen
zurückgeblieben. "Die Weigerung, bereits frühzeitig im Verfahren bei
der Bürgerbeteiligung neue Wege zu gehen, lässt auch für die spätere
Öffentlichkeitsbeteiligung nichts Gutes erwarten", sagte Becker.

Den Gesetzentwurf zum Standortauswahlgesetz finden Sie im Internet
unter: http://bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/20120
301_klima_energie_standortauswahlgesetz_entwurf.pdf und als Kurzlink
unter: www.bund.net/pdf/entwurf_standortauswahlgesetz



Pressekontakt:
Thorben Becker, BUND-Atomexperte:
Tel. 030-27586-421 bzw.
Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425, Fax: -440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


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