Menschenrechtsinstitut unterstreicht Nutzen internationalen Monitorings von Freiheitsentziehungen in Deutschland
Geschrieben am 06-03-2012 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
den heute im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht der
"UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft" über ihren Besuch in
Deutschland im September/Oktober 2011. Hierzu erklärte die Direktorin
des Instituts, Beate Rudolf:
"Internationales Monitoring von Freiheitsentziehung stärkt den
Menschenrechtsschutz auch in Deutschland. Das Institut unterstreicht
besonders die Empfehlung der Arbeitsgruppe, unabhängige Stellen für
Beschwerden über Polizeigewalt einzurichten. Ihre Umsetzungen sollten
sich an den Maßstäben des Europäischen Komitees zur Verhütung von
Folter ausrichten.
Das Institut begrüßt es, dass sich die Arbeitsgruppe mit der
Reform der Sicherungsverwahrung intensiv auseinandergesetzt hat. Wir
regen an, dass die Arbeitsgruppe insbesondere die künftige Anwendung
des neuen Therapieunterbringungsgesetzes überwacht. So kann
sichergestellt werden, dass die neue Praxis menschenrechtlichen
Anforderungen entspricht.
Das Institut sieht sich außerdem durch das UN-Gremium in seiner
Kritik an Abschiebungshaft in Deutschland bestätigt. Abschiebungshaft
wird in Deutschland übereilt, zu oft und zu lang verhängt.
Abschiebungshaft von unbegleiteten Flüchtlingskindern verstößt gegen
die Kinderrechtskonvention.
Die Bundesregierung sollte auch die Beobachtung der Arbeitsgruppe
aufgreifen, die überproportional viele Nichtstaatsangehörige in Haft
vorgefunden hat. Geklärt werden sollte, welche Faktoren zur
Inhaftierung führen. Es muss ausgeschlossen werden, dass
diskriminierende Praktiken bestehen oder Rechtsvorschriften
diskriminierende Wirkung haben.
Es wäre wünschenswert, dass sich die Arbeitsgruppe bei künftigen
Länderbesuchen auch mit der Praxis von Freiheitsentziehungen und
-beschränkungen in Pflege- und Wohneinrichtungen für ältere Menschen,
für Menschen mit Behinderungen und für Jugendliche befasst. Hieraus
könnten sich wichtige Anregungen für wirksame Freiheitssicherung
ergeben."
Der Bericht der "UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft" basiert
auf einem Deutschlandbesuch im September/Oktober 2011, zu dem die
Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei trafen die unabhängigen
Sachverständigen mit Repräsentantinnen und Repräsentanten von Bundes-
und Landesregierungen, von Gerichten, Polizei und Gefängnissen, der
Anwaltschaft und nicht-staatlicher Organisationen zusammen.
Weitere Informationen:
- Stellungnahme des Deutschen Institut für Menschenrechte zum
Bericht der UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft im
UN-Menschenrechtsrat, 6. März 2012
http://ots.de/nVLe9
- Bericht der UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft, vorgestellt
am 6. März 2012 im UN-Menschenrechtsrat http://ots.de/nDIuc
- Factsheet zur Arbeitsgruppe und zum Bericht http://ots.de/Zs1Cl
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59-453
Mobil: 0170 33 400 15
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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