Mayer: Gerechtigkeitslücke beim Angehörigenschmerzensgeld schließen
Geschrieben am 15-03-2012 |
Berlin (ots) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und der
rechtspolitische Sprecher der CSU- Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer, legen einen Gesetzentwurf zur Einführung
eines Schmerzensgelds für nahe Angehörige von Unfallopfern vor.
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und der Vorsitzende des
Arbeitskreises Recht der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Stephan Mayer MdB machen beim Angehörigenschmerzensgeld nun Nägel mit
Köpfen: "Wir freuen uns, dass es in sehr kurzer Zeit gelungen ist,
einen fertigen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Schmerzensgeldes
für nahe Angehörige zu erarbeiten. Wir werden diesen nun
schnellstmöglich über die Arbeitsgruppe Recht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion einbringen."
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Rechte von Angehörigen eines
Getöteten oder schwer Verletzten zu stärken. Zum einen wird für
nächste Angehörige Getöteter und schwer Verletzter ein Anspruch auf
Entschädigung eingeführt. Dieser soll den erlittenen seelischen
Schmerz ausgleichen und die Schädigung als Unrecht brandmarken.
Außerdem wird auch der jetzt schon bestehende materielle
Schadensersatzanspruch auf vertragliche Unterhaltsansprüche
ausgedehnt.
Merk und Mayer: "Wir wollen mit dem Gesetz zeigen, dass sich
unsere Gesellschaft mit Menschen, denen schweres Leid zugefügt wurde,
solidarisch erklärt und alle Möglichkeiten ausschöpft, um Angehörigen
wenigstens symbolisch Genugtuung und Gerechtigkeit zu verschaffen.
Die Qualität unseres Rechtssystems muss sich auch daran messen
lassen, ob es in Extremsituationen Hilfe leisten kann. Hier sehen wir
derzeit noch eine Lücke im Gesetz, die wir schleunigst schließen
müssen. Denn es kann nicht sein, dass unser Recht mittlerweile
immaterielle Schäden wie entgangene Urlaubsfreude ersetzt, für den
unendlichen Schmerz naher Angehöriger hingegen nur ein Schulterzucken
übrig hat."
Gesetzentwurf unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content
/stmj_internet/ministerium/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf_ver
b_zivilrechtl_rechtstellung_unfallopfer.pdf
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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