Bundesrat stärkt die Sicherheit im Straßenverkehr
Geschrieben am 30-03-2012 |
Berlin (ots) - Der Verband der TÜV e.V. begrüßt die Entscheidung
des Bundesrates, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für
Kraftfahrzeuge zu reformieren. Dies hat die Länderkammer heute auf
ihrer Sitzung in Berlin beschlossen.
Die wichtigste Neuerung wird die Einführung einer umfassenden
Elektronikprüfung sein. Alle sicherheitsrelevanten elektronischen
Systeme, wie etwa ABS, ESP oder Auslöser für Airbags, werden künftig
direkt über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.
"Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug
bietet, aufrecht erhalten werden,", erläutert Dr. Klaus Brüggemann,
Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, "Für die
Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich
elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar."
Die Elektronik HU wird für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.7.2012
zugelassen sind, schrittweise eingeführt.
Um die technischen Voraussetzungen für die Elektronik-HU zu
schaffen, wurden von den Prüforganisationen bereits so genannte
HU-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Darüber hinaus wird
es künftig notwendig sein, dass der Prüfer ein Fahrzeug unmittelbar
vor der Hauptuntersuchung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8
km/h bewegt, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind.
Zudem beschloss der Bundesrat, auf die so genannte Rückdatierung
zu verzichten. Wird der Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen,
soll die neue Plakette künftig 24 Monate Gültigkeit haben. Dennoch
darf das nicht als Einladung zur Überziehung missverstanden werden:
"Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report lässt sich belegen, dass
sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter
die Prüftermine auseinander liegen", so Dr. Brüggemann, "eine
Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die
nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird." Da nach einer
Überziehung der Prüfaufwand bei einer HU höher ist, wird in diesem
Fall eine um 20 Prozent höhere Gebühr erhoben.
Vereinheitlicht wird auch der systematische Prüfkatalog, mit dem
die Prüforganisationen potentielle Mängel an Fahrzeugen feststellen
und dokumentieren. Für Kunden und Werkstätten bedeutet dies künftig
mehr Transparenz, da Mängel für eventuell notwendige Reparaturen
zielgenau beschrieben werden können.
Pressekontakt:
Verband der TÜV e.V.
Johannes Näumann
Pressesprecher
Friedrichstraße 136
D-10117 Berlin
T.: +49 30 760095-320
M.: +49 151-12 03 96 92
johannes.naeumann@vdtuev.de
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