ots.Audio: Tag gegen Lärm - Warum zu viel Krach schädlich für unsere Ohren ist
Geschrieben am 17-04-2012 |
Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag:
Egal, ob am Arbeitsplatz die Maschinen wummern oder in der
Diskothek die Boxen dröhnen: Hohe Geräuschpegel können das Gehör
schädigen. Bei Lärm am Arbeitsplatz gelten deshalb strenge
Schutzvorschriften. In der Freizeit allerdings wird den Ohren aber
auch oft zu viel zugemutet. Welche Folgen das haben kann, verrät uns
zum "Tag gegen Lärm" (25. April 2012) Jessica Martin.
Sprecherin: Lärm ist überall: Bei der Arbeit dröhnen die Maschinen
"SFX: Maschine", draußen pulsiert der Verkehr "SFX: Straßenverkehr"
und zu allem Übel drehen viele beim Musikhören die Kopfhörer viel zu
laut auf "SFX: Überlaute Musik". Am Ende quittieren unsere Ohren das
mit einem Hörschaden.
O-Ton 1 (Dr. Martin Liedtke, 0:08 Min.): "Es entsteht nämlich der
Schaden im Innenohr. Dort sterben Haarzellen ab, die dafür sorgen,
dass Schwingungen in Nervenimpulse für das Gehirn umgewandelt werden
- und das funktioniert dann nicht mehr."
Sprecherin: Sagt der Lärmschutzexperte Dr. Martin Liedtke vom
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung. Dann hört man zum Beispiel Musik irgendwann nicht
mehr so "Titel 1 (klar)", sondern nur noch so: Titel 1
(verschwommen). Der Auslöser dafür kann übrigens jede Art von Lärm
sein.
O-Ton 2 (Dr. Martin Liedtke, 0:24 Min.): "Für das Gehör ist es
unerheblich, ob es freiwilliger oder unfreiwilliger Lärm ist. Der
Gehörschaden entsteht in beiden Fällen gleich. Allein auf die
Lautstärke kommt es an, wir nennen das den Lärmexpositionspegel. Am
Arbeitsplatz darf ein Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) nicht
überschritten werden. Das entspricht 15 Minuten in der Diskothek. Für
die Freizeit gelten solche Vorschriften nicht, aber ärmschutz wäre
hier genauso wichtig."
Sprecherin: Denn wer nicht mehr richtig hört und Gespräche nur
noch lückenhaft versteht, dem drohen im Extremfall Berufsunfähigkeit
und der Verlust jeglicher sozialer Kontakte. Gönnen Sie deshalb Ihren
Ohren im Alltag lieber öfter mal eine Verschnaufpause und schützen
Sie sie, wenn der Lärm mal unvermeidbar ist.
O-Ton 3 (Dr. Martin Liedtke, 0:23 Min.): "Am Arbeitsplatz muss der
Arbeitgeber dafür sorgen. Im privaten Bereich hat man es selber in
der Hand. Daher sollte man zum Beispiel Laubsauger verwenden, die
einen Blauen Engel aufweisen, weil sie lärmarm sind. Oder eben
Diskotheken besuchen, die ein entsprechendes Gütesiegel aufweisen,
für das unter anderem ein 'DJFührerschein' erforderlich ist. Im
Zweifelsfall empfehle ich, einfach Gehörschutz zu benutzen oder ganz
auf die Beschallung zu verzichten."
Sprecherin: Ihre Ohren werden es Ihnen danken!
Abmoderationsvorschlag:
Weitere Infos zu Lärm, seinen Folgen und wie man sich davor
schützt, finden Sie im Internet bei der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung unter www.dguv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stefan Boltz
Tel.: 030 - 2887 637 68
E-Mail: presse@dguv.de
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