EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung
Geschrieben am 17-04-2012 |
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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17.04.2012
Berlin, 17. April 2012 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen mit mittelbaren Bezugsrechten für die Aktionäre
beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Ausnutzung
des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR 41.052.630 um
EUR 9.473.684 auf EUR 50.526.314 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von
9.473.684 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien)
erhöht werden. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2011 an voll
dividendenberechtigt.
Die neuen Aktien werden den Aktionären mit einem Bezugsverhältnis von
13:3 zu einem Bezugspreis von EUR 21,30 je neuer Aktie im Wege
eines mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Die Aktionäre können
damit für je 13 bestehende Aktien der GSW Immobilien AG 3 neue
Aktien erwerben. Die Bezugsfrist soll, vorbehaltlich der
Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des
gebilligten Prospekts, voraussichtlich am 19. April 2012 beginnen
und am 2. Mai 2012 enden. Nicht bezogene Aktien sollen direkt
nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung
platziert werden.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000GSW1129 / WKN GSW112) für die neuen
Aktien sollen, vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des
Prospekts, in der Zeit vom 19. April 2012 bis einschließlich
27. April 2012 im regulierten Markt (XETRA Frankfurt
Specialist) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt
werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien sollen
ab dem 19. April 2012 "ex Bezugsrecht" notiert werden. Die
neuen Aktien werden voraussichtlich am 3. Mai 2012 in die
bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse und die bestehende Notierung im
regulierten Markt der Börse Berlin einbezogen.
Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen
Bruttoemissionserlös von rund EUR 201,8 Mio. Die Gesellschaft
beabsichtigt, den Nettoemissionserlös des Angebots von EUR 190,3
Mio. für künftige Zukäufe und zur Optimierung ihrer strategischen
und finanziellen Flexibilität zu verwenden.
Die Gesellschaft hat sich für einen Zeitraum von sechs Monaten, der
Vorstand
der Gesellschaft und das Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Herr Dr.
Jochen Scharpe haben sich für einen Zeitraum von drei Monaten nach
Notierungsaufnahme vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zur Einhaltung von
Marktschutzvereinbarungen bzw. Veräußerungsbeschränkungen (Lock-Up)
verpflichtet.
Für den Beginn der Bezugsfrist am 19. April 2012 und alle Folgedaten wird
angenommen, dass die Veröffentlichung des Bezugsangebots im
elektronischen Bundesanzeiger am 18. April 2012 erfolgt. Sollte
diese Veröffentlichung erst am 19. April 2012 möglich sein,
beginnt die Bezugsfrist am 20. April 2012 und verschieben sich
alle Folgedaten um einen Tag nach hinten.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach
vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung bzw. ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich
bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an
oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf
angeboten werden. Es findet bzw. fand keine Registrierung des
Angebots oder des Verkaufs der in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in
Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten
von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung stellt keinen Prospekt dar. Interessierte
Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser
Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage
der Informationen aus einem von der Gesellschaft im Zusammenhang
mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten, durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten
und veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der
Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung bei der GSW
Immobilien AG, Charlottenstr. 4, 10969 Berlin oder auf der
Webseite der GSW Immobilien AG (www.gsw.de) kostenfrei
erhältlich sein.
Rückfragehinweis:
Sebastian Jacob
Tel.: +49 30 2534 1882
Fax: +49 30 2534 233 1960
E-Mail: ir@gsw.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: GSW Immobilien AG
Charlottenstr. 4
D-10969 Berlin
Telefon: +49 30 68 99 99 0
FAX: +49 30 68 99 99 999
Email: kundenservice@gsw.de
WWW: http://www.gsw.de
Branche: Immobilien
ISIN: DE000GSW1111
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard:
Frankfurt
Sprache: Deutsch
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