EANS-Hauptversammlung: adesso AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 18-04-2012 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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adesso AG, Dortmund
ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Termin:
Mittwoch, 30. Mai 2012, 10:00 Uhr
Ort: Kongresszentrum Westfalenhallen, Goldsaal, Rheinlanddamm 200,
44139 Dortmund
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses
mit dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und dem
Bericht des Aufsichtsrats der adesso AG
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss am 22.03.2012 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass
es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2011
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.901.697,84 wie folgt zu
verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,18 je
dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 1.033.499,34 und Vortrag des
Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 5.868.198,50.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOSU AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 5.741.663
Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis
zum Ablauf des 23. Mai 2012 bei der Gesellschaft anmelden und ihren
Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis haben in
Textform unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft zu
erfolgen:
adesso AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstr. 8
80333 München
Telefax: +49 89 309037-4675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
das ist der 9. Mai 2012, beziehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record
Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs
zur Hauptversammlung erfolgen.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Wir
bitten daher unsere Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
hvvollmacht2012@adesso.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des
Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.
Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand
gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis zum Ablauf des 29. April 2012, zugehen. Wir
bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu senden:
adesso AG
Vorstand
Herrn Christoph Junge
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter www.adesso-group.de zugänglich machen, wenn der
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf
des 15. Mai 2012, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse
übersandt hat.
adesso AG
Vorstand
Herrn Christoph Junge
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Telefax: +49 231 930-8996
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der
Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g.
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind alsbald nach der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.adesso-group.de im Bereich Investor Relations (Hauptversammlung)
abrufbar.
Dortmund, im April 2012
adesso AG / Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Martin Möllmann
Manager Investor Relations
Tel.: +49 231 930-9330
E-Mail: ir@adesso.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: adesso AG
Stockholmer Allee 24
D-44269 Dortmund
Telefon: +49 231 930-9330
FAX: +49 231 930-9331
Email: ir@adesso.de
WWW: http://www.adesso-group.de
Branche: Informationstechnik
ISIN: DE000A0Z23Q5
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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