Insolvenzverwalter von Stanford Financial U.S. gibt Verfügung über spätestes Einreichdatum für Ansprüche gegen die unter Insolvenzverwaltung gestellten Stanford-Unternehmen bekannt
Geschrieben am 08-05-2012 |
Dallas (ots/PRNewswire) - Die nachstehende Bekanntmachung
wurde vom US-Insolvenzverwalter von Stanford Financial auf Anordnung
des United States District Court, Northern District of Texas, Dallas
Division [Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas]
veröffentlicht:
IM UNITED STATES DISTRICT COURT
NORTHERN DISTRICT OF TEXAS
DALLAS DIVISION
SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION,
Kläger,
v. Fall No. 3:09-CV-0298-N
STANFORD INTERNATIONAL BANK, LTD.,
ET AL.,
Beklagte.
BENACHRICHTIGUNG ÜBER DAS SPÄTESTE EINREICHDATUM DES
ANSPRUCHNACHWEISFORMULARS AN ALLE ANSPRUCHSTELLER DER IN
NACHSTEHENDEM KASTEN AUFGEFÜHRTEN, UNTER INSOLVENZVERWALTUNG
STEHENDEN STANFORD-UNTERNHEMEN
BITTE BEACHTEN SIE, DASS der United States District Court for the
Northern District of Texas den 1. September 2012, um 23:59 Uhr
(zutreffende Central Time) (das ?späteste Einreichdatum") als
spätestes Datum festgelegt hat, zu dem alle Personen oder
juristischen Personen (einschließlich Einzelpersonen, offene
Handelsgesellschaften (Partnerships), Unternehmen, Joint Ventures,
Hinterlassenschaften, Trusts und Regierungsstellen), die Ansprüche
(gemeinsam ?Anspruchsteller" genannt, die nachstehend genauer
definiert werden) gegen die im nachstehenden Kasten aufgeführten,
unter Insolvenzverwaltung stehenden Stanford-Unternehmen stellen, das
Anspruchsnachweisformular einreichen müssen.
Unter Insolvenzverwaltung stehende Unternehmen
----------------------------------------------
Stanford International Bank, Ltd.
Stanford Trust Company
Stanford Group Company
Stanford Financial Group Company
Stanford Capital Management, LLC
Stanford Coins & Bullion, Inc.
Diese Aufstellung beinhaltet nur die wichtigeren, der unter
Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen. Eine vollständige Liste der
unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen ist unter
www.stanfordfinancialclaims.com verfügbar.
-----------------------------------------------------------------------
Alle Anspruchsteller sind dazu angehalten, falls sie über die
Information verfügen, im Anspruchsnachweisformular das unter
Insolvenzverwaltung stehende Unternehmen zu bestimmen, gegen das sie
Ansprüche erheben. Allerdings kann ein Anspruchsteller auch
Anspruchsnachweisformulare gegen mehrere oder alle unter
Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen einreichen, falls der
Anspruchsteller, nach zumutbarer Nachforschung der Meinung ist, dass
er Ansprüche gegen diese unter Insolvenzverwaltung stehenden
Unternehmen hat oder, wenn er nicht sicher ist, gegen welche der
unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen er Ansprüche hat.
Falls der Insolvenzverwalter oder sein Claims Agent zusätzliche
Informationen über die Identität des oder der unter
Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen(s) anfordert, gegen das/die
der Anspruchsteller ordnungsgemäß Ansprüche geltend macht, muss der
Anspruchsteller die Anfrage beantworten und die Information
bereitstellen, falls sie dem Anspruchsteller zur Verfügung steht.
Das späteste Einreichdatum und die nachstehend beschriebene
Vorgehensweise bei der Einreichung betreffen alle Ansprüche gegen die
unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen, die vor dem 16.
Februar 2009 datieren, das Datum, zu dem der Insolvenzverwalter
ernannt wurde. Wenn Sie der Meinung sind, dass irgendeines der unter
Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen Ihnen Geld schuldet,
sollten Sie die Einreichung eines Anspruchs vor dem zutreffenden,
spätesten Einreichdatum in Erwägung ziehen. Anspruchsberechtigte,
deren Anspruch nach dem 16. Februar 2009 entstand, müssen zu diesem
Zeitpunkt kein Anspruchsnachweisformular einreichen.
WER MUSS EIN ANSPRUCHSNACHWEISFORMULAR EINREICHEN
Sie MÜSSEN ein Anspruchsnachweisformular einreichen, wenn Sie einen
Anspruch gegen eines der unter Insolvenzverwaltung stehenden
Unternehmen haben und dieser Anspruch vor dem 16. Februar 2009
entstand. Dies schließt alle Ansprüche ein, die auf Handlungen oder
Unterlassungen der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen
vor dem 16. Februar 2009 zurückzuführen sind, selbst wenn diese
Ansprüche bis jetzt noch nicht festgelegt bzw. abgewickelt wurden
oder sicher sind, und nicht vor diesem Datum fällig oder festgelegt
wurden bzw. sicher waren.
Alle Personen oder juristischen Personen (einschließlich, aber ohne
sich darauf zu beschränken, Einzelpersonen, offene
Handelsgesellschaften (Partnerships), Unternehmen, Joint Ventures,
Hinterlassenschaften, Trusts und Regierungsstellen), die glauben,
dass sie potenzielle oder begründete Rechte auf Zahlungen bzw.
Ansprüche jedweder Art gegen die unter Insolvenzverwaltung stehenden
Unternehmen haben, und die der Meinung sind, dass ihnen Gelder von
den unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen zustehen oder sie
Ansprüche auf Ausschüttungen von ihnen haben, müssen ein
Anspruchsnachweisformular einreichen, es sei denn, es wird hierin
ausdrücklich etwas anderes festgelegt, unabhängig davon, ob ein
solcher Anspruch vom Insolvenzverwalter anerkannt wurde (jeder von
ihnen ein ?Anspruchsteller").
Zu den Anspruchstellern zählen, ohne sich darauf zu beschränken, alle
Personen oder juristischen Personen (einschließlich, aber ohne sich
darauf zu beschränken, Einzelpersonen, offene Handelsgesellschaften
(Partnerships), Unternehmen, Joint Ventures, Hinterlassenschaften,
Trusts und Regierungsstellen), die einen Anspruch besitzen. Ohne die
grundsätzliche Gültigkeit des Vorherstehenden zu beschränken, zählen
insbesondere zu den Anspruchstellern, ohne sich darauf zu
beschränken, Personen oder juristische Personen, die Folgendes
besitzen:
-- eine Forderung, die sich auf eine Investition in, mit oder über eines/m
der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen oder eine
Kundentransaktion mit oder über eines/m der unter Insolvenzverwaltung
stehenden Unternehmen stützt (?Kundenforderungen"), einschließlich,
aber nicht beschränkt auf (1) von Stanford International Bank, Ltd.
ausgestellte(s) Einlagenzertifikat(e) (?Stanford International Bank,
Ltd. EZ Forderung"); (2) andere Kundenkonten oder -transaktionen mit
Stanford International Bank, Ltd. (?Andere Stanford International
Bank, Ltd. Forderung"); (3) Investitionen in, mit oder über Stanford
Coins & Bullion, Inc. oder andere Kundentransaktionen in Zusammenhang
mit Münzen oder Barren (?Münzen- & Barrenforderung"); (4)
Investitionen in offene Handelsgesellschaften (Partnerships) oder andere
juristische Personen, die von einem der unter Insolvenzverwaltung
stehenden Unternehmen gefördert wurden (?Partnership-Forderung"); (5)
Investitionen in und Transaktionen in Zusammenhang mit Maklerkonten, die
von einem der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen gehalten
wurden (?Maklerkonto-Forderung"); (6) Investitionen in, mit oder über
oder Kundentransaktionen mit Stanford Development Company (?Stanford
Development Company-Forderung"); und (7) Investitionen in, mit oder
über eines/m der unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen oder
eine Kundentransaktion mit irgendeinem anderen, der unter
Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen (?Andere
Kundenforderungen"); und
-- eine Forderung irgendwelcher anderen Art gegen irgendeines der unter
Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Forderungen in Zusammenhang mit (1) der Lieferung von
Gütern oder Dienstleistungen an eines der unter Insolvenzverwaltung
stehenden Unternehmen, für welche die Bezahlung nicht vollständig bzw.
nur teilweise erfolgte (?Service-Forderung"); (2) von unter
Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen besessenen oder geleasten
Immobilien, einschließlich aber nicht beschränkt auf fällige Mieten
(?Immobilienforderung"); (3) an unter Insolvenzverwaltung stehende
Unternehmen geliehenen Geldern, die nicht gänzlich bzw. nur teilweise
zurückgezahlt wurden (?Darlehensforderung"); (4) unbezahlten
Gehältern, Vergütungen oder anderen Unterstützungsleistungen aus
Arbeitsverhältnissen (?Forderungen aus Arbeitsverhältnissen"); (5)
Steuerschulden, einschließlich jener gegenüber Bundes-, Landes-, und
lokalen Regierungseinheiten oder -behörden (?Steuerforderung"); und
(6) primären, sekundären, direkten, indirekten, besicherten,
unbesicherten oder Eventualverbindlichkeiten, unabhängig davon, ob
diese auf Verträge, Delikte, Schadensersatz, Rückzahlungen,
Forderungsabtretungen oder andere, rechtliche oder Billigkeitstheorien
zurückzuführen sind (?Sonstige Forderungen").
Wenn der Anspruchsteller in vernünftiger Weise annimmt, dass er mehr
als eine Art von Forderung gegen die unter Insolvenzverwaltung
stehenden Unternehmen hat oder haben könnte, muss der Anspruchsteller
für jede einzelne Forderungsart ein Anspruchsnachweisformular
einreichen. Falls der Anspruchsteller nicht für jede Forderungsart
ein gesondertes Anspruchsnachweisformular einreicht, wird der
Insolvenzverwalter einen Bescheid über unrichtige Angaben ausstellen,
den der Anspruchsteller beantworten muss.
WER MUSS KEINEN ANSPRUCHSNACHWEIS EINREICHEN:
?Administrative Gläubiger", die Waren oder Dienstleistungen an die
unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen lieferten, nachdem
der Insolvenzverwalter am 16. Februar 2009 ernannt wurde, müssen kein
Anspruchsnachweisformular vor dem spätesten Einreichdatum einreichen.
Anspruchsteller, die bereits ein ?Anspruchsformular" über die Website
des Insolvenzverwalters eingereicht haben
(http://stanfordfinancialreceivership.com/claims.php
[http://stanfordfinancialreceivership.com/claims.php]), müssen kein
Anspruchsnachweisformular vor dem spätesten Einreichdatum einreichen,
können dies jedoch tun, um dem Insolvenzverwalter zusätzliche
Informationen zu übermitteln. Der Anspruchsteller kann jedoch vom
Insolvenzverwalter aufgefordert werden, zusätzliche Begleitdokumente
einzureichen, damit die im Anspruchsformular gestellte Forderung
zugelassen wird. Ab dem 4. Mai 2012, dem Datum, zu dem das Gericht
das späteste Einreichdatum festlegte, dürfen Anspruchsteller das
Anspruchsformular nicht mehr verwenden und müssen stattdessen einen
Anspruchsnachweis in Übereinstimmung mit der Verfügung des Gerichts
über das späteste Einreichdatum einreichen.
WANN UND WO MUSS DER ANSPRUCHSNACHWEIS EINGEREICHT WERDEN
Anspruchsnachweisformulare müssen mit einem am oder vor dem 1.
September 2012 um 23:59 Uhr (zutreffende Central Time) datierten
Stempel wie folgt eingereicht werden: (1) elektronisch, online auf
www.stanfordfinancialclaims.com
[http://www.stanfordfinancialclaims.com/]; (2) per Post an Stanford
Financial Claims, P.O. Box 990, Corte Madera, CA 94976-0990; (3) per
Kurierdienst, eigenhändige Übergabe oder Post, adressiert an Stanford
Financial Claims, 3301 Kerner Blvd, San Rafael, CA 94901; (4) auf
elektronischem Weg als Anlage im Portable Document Format (.pdf) an d
e.newsaktuell.mb.nitf.xml.Virtloc@25f67b86[mailto:info@stanfordfinanc
ialclaims.com] oder (5) per Fax oder Telekopie an +1-415-258-9639.
Bei Anspruchsnachweisformularen, die per Post eingereicht werden, ist
der offizielle Poststempel der Nachweis des Aufgabedatums.
Anspruchsteller, die ihre Anspruchsnachweisformulare per
Kurierdienst, eigenhändige Übergabe, auf elektronischem Weg oder per
Fax einreichen, sollten eine Kopie des Versanddokuments als Nachweis
aufbewahren, dass ihr Anspruchsnachweis zum spätesten Einreichdatum
gesandt wurde.
FOLGEN DER NICHTEINREICHUNG VON ANSPRUCHSNACHWEISEN ZUM SPÄTESTEN
EINREICHDATUM
Falls Sie, wie in dieser Benachrichtigung beschrieben, ein
Anspruchsnachweisformular einreichen müssen und dies nicht am oder
vor dem spätesten Einreichdatum am 1. September 2012 um 23:59 Uhr
(zutreffende Central Time) tun, haben Sie in dem gemäß anwendbarem
Gesetz erlaubten Umfang keinerlei weiteren Rechte, irgendwelche
Ansprüche gegen die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen
und ihr jeweiliges Vermögen oder ihre Besitztümer zu stellen, ist es
Ihnen nicht gestattet, Einspruch gegen die vom Insolvenzverwalter
vorgeschlagenen Verteilungspläne in Zusammenhang mit diesen
Forderungen zu erheben, erhalten Sie keine Auszahlungen gemäß den vom
Insolvenzverwalter in Zusammenhang mit diesen Forderungen
implementierten Auszahlungsplänen, und Sie erhalten keine weiteren
Benachrichtigungen in Zusammenhang mit diesen Forderungen. Des
Weiteren werden die unter Insolvenzverwaltung stehenden Unternehmen
und ihr jeweiliges Vermögen oder ihre Besitztümer von sämtlichen
Schulden oder Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit diesen
Forderungen entlastet. Sie sollten in dieser Angelegenheit
gegebenenfalls einen Rechtsberater befragen.
Weitere Informationen und das Anspruchsnachweisformular erhalten Sie
telefonisch unter: +1-866-964-6301 oder +1-317-324-0757
Montag-Freitag, 07:00 - 17:00 Uhr (zutreffende Pacific Time). Oder
schreiben Sie an: Stanford Financial Claims, P.O. Box 990, Corte
Madera, CA 94976-0990. Oder senden Sie eine E-Mail an: - de.newsaktue
ll.mb.nitf.xml.Virtloc@5927ade2[mailto:info@stanfordfinancialclaims.c
om]
Eine Kopie der Verfügung über das späteste Einreichdatum, das
Anspruchsnachweisformular, Anweisungen sowie zusätzliche
Informationen für potenzielle Anspruchsteller finden Sie auf
www.stanfordfinancialclaims.com
[http://www.stanfordfinancialclaims.com/]
Web site: http://www.stanfordfinancialclaims.com/
Pressekontakt:
KONTAKT: Michael Cinelli, +1-713-229-1764, für den Stanford
Financial Insolvenzverwalter
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