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Tempolimit beim Immobilienkauf / Viele Immobilieninteressenten erwerben Wohnungen schneller als einen Staubsauger / Käufer sollten auf MaBV achten und nicht voreilig die komplette Summe überweisen

Geschrieben am 14-05-2012

München (ots) - Von Aushub bis Gartengestaltung - Bauträger werben
gern mit einem Schlüsselfertigpreis, der alle Leistungen abdeckt.
Sie kaufen das Grundstück, verhandeln mit Behörden und beauftragen
Architekten sowie Handwerker. "Der Kauf vom Bauträger kann günstiger
und vor allem stressfreier als der Eigenbau sein. Allerdings handeln
dabei viele Käufer überstürzt und wundern sich anschließend, wenn das
Ergebnis von ihren Vorstellungen abweicht", weiß Michael Balek,
Chefentwickler bei Euro Grundinvest. Schlimmstenfalls können
empfindliche Nachforderungen des Bauträgers die Finanzplanung des
Bauherren gefährden. Käufer sollten daher auf Bedenkzeit ebenso
achten wie auf die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder den
Paragrafen 632a des BGB.

Kurz nach dem Einzug entdecken die frisch gebackenen Hausbesitzer
zuweilen Pfusch. Manche Familie muss für Monate ins Hotel statt in
die eigenen vier Wände einziehen, weil der Fertigstellungstermin
nicht eingehalten wurde. Andere wiederum ärgern sich über
missverstandene Ausstattungsmerkmale. "Viele dieser Probleme
entstehen gar nicht erst, wenn der Vertrag mit dem Bauträger
sorgfältig ausgearbeitet und fachkundig geprüft wird", erklärt der
Münchner Bauexperte Nori Schneider von der Euro Grundinvest. Das
allerdings wird in der Praxis häufig vernachlässigt. Schneider: "Wer
sich eine Stereoanlage oder einen Staubsauger kauft, prüft oft
wochenlang Angebote, liest Tests und informiert sich über jedes
Detail. Käufer einer Immobilie unterschreiben hingegen oft im
Eiltempo, ohne sich über die Tragweite im Klaren zu sein - obwohl es
um Hunderttausende von Euro geht. Hier kann nur geraten werden, einen
Gang herunter zu schalten".

Laut Euro Grundinvest sollten Immobilienkäufer mehr Zeit
einplanen. Die Bedenkzeit ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
"Spätestens 14 Tage vor dem Notartermin muss der Bauträger dem Kunden
Vertragsentwurf, Baubeschreibung und Zahlungsplan zur Verfügung
stellen. Damit soll der Käufer Zeit erhalten, um bis zur Unterschrift
Fragen zu klären - schließlich versteht kaum ein Laie die technischen
Finessen einer Baubeschreibung", erläutert Schneider. In der Praxis
nutzen jedoch viele Käufer ihre Frist nicht. "Selbst wenn der
Bauträger Termine zur bloßen Formalität herunterspielt, sollten
Interessenten keinesfalls auf die Bedenkzeit verzichten", rät ein
Notar. Durch den Paragrafen 632 a im BGB hat der Staat einen
zusätzlichen Schutz für die zukünftigen Eigentümer geschaffen. Danach
hat der Kunde die Möglichkeit, einen Betrag in Höhe von fünf Prozent
der ersten Kaufpreisrate einzubehalten.

Auch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schützt Käufer.
Sie schreibt vor, dass der Kunde nicht den gesamten Preis auf einmal
zahlt, sondern in Raten nach Baufortschritt. Doch immer wieder
überweisen gutgläubige Kunden die komplette Summe, noch ehe der erste
Spatenstich erfolgt ist. Geht der Bauträger Pleite, ist das Geld
meist endgültig verloren. "Auf keinen Fall sollten sich Käufer auf
Zahlungsmodalitäten einlassen, die zu ihrem Nachteil von der MaBV
abweichen", rät Schneider. Schließlich ist die korrekte
Vertragsgestaltung auch ein Ausschlusskriterium. "Wer schon mit
fadenscheinigen Argumenten die Schutzvorschriften umgehen will, ist
wohl auch für weitere Probleme gut."

Über das Unternehmen

Von der Bewertung und Planung über den Bau bis hin zur Vermarktung
zeichnet sich die Euro Grundinvest-Unternehmensgruppe für die gesamte
Klaviatur des Immobiliengeschäfts verantwortlich - weltweit und mit
dem Fokus auf München und Umgebung. Dabei stützt sich das Unternehmen
auf die langjährige Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern,
Bauunternehmen, Architekten, Investoren, und Behörden sowie
erfahrenen Notaren, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Seit 1987
haben das Führungsteam und dessen Partner den Bau und die Vermarktung
von mehr als 2.500 Wohneinheiten mit einem Volumen von über 600
Millionen Euro erfolgreich begleitet. www.euro-grundinvest.de



Pressekontakt:
scrivo PublicRelations
Ansprechpartner: Kai Oppel
Elvirastraße 4, Rgb.
D-80636 München

tel: +49 89 45 23 508 11
fax: +49 89 45 23 508 20
mobil: +49 178 61 50 154
e-mail: Kai.Oppel@scrivo-pr.de
internet: www.scrivo-pr.de


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