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Wussten Sie eigentlich, dass Ihre Vollkaskoversicherung für Schäden an Ihrem Auto nach einem Unfall aufkommt, wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht? (BILD)

Geschrieben am 21-05-2012

Saarbrücken (ots) -

Eben hatte Ihr Auto noch keinen Kratzer und jetzt die böse
Überraschung: eine Schramme. Fast drei Viertel der Deutschen (71
Prozent), die ein Auto besitzen oder fahren, haben das schon einmal
erlebt. Ihr Wagen hatte plötzlich Schäden, die vor dem Parken noch
nicht vorhanden waren. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt. Zwar wissen auch neun von zehn Deutschen,
dass es Fahrerflucht ist, wenn man ein anderes Auto beschädigt und
einfach wegfährt. Doch laut Auto Club Europa war das 2010 die
Verkehrsstraftat, die nach Alkohol am Steuer am häufigsten die
Gerichte beschäftigte. Was im Schadenfall zu tun ist, erklärt
CosmosDirekt.

- Fest steht: Fahrerflucht ist eine Straftat. Wer nach einem
Unfall nur einen Zettel mit seiner Adresse an der
Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, macht
sich ebenfalls strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte
in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch
den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoversicherung. Richtig ist: Der Schadenverursacher muss auf
den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten bzw. die Polizei
verständigen.

- Ein Zeuge, der mehr zum Unfall sagen kann und möglicherweise das
Kfz-Kennzeichen des Verursachers erkannt hat, ist nicht nur ein
wichtiger Ansprechpartner für die Polizei, sondern auch für den
Versicherer. Deshalb unbedingt Telefonnummer und Anschrift
notieren, damit der Zeuge bei Nachfragen schnell erreichbar ist.

- Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der
aber nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten
sitzen - es sei denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer
Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt
werden, ob dies zu einer Rückstufung des
Schadenfreiheits-Rabatts führt und sich somit der Beitrag
erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den
Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen.

Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden
vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen.
Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten "Rabattschutz", der
verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im
nächsten Jahr ansteigt. Dieser "Rabattschutz" sollte für
Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung
gelten.



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner

Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de


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