bpa fordert Nachbesserungen noch vor Verabschiedung des PNG / Ausführliche Stellungnahme und konstruktive Vorschläge liegen vor
Geschrieben am 21-05-2012 |
Berlin (ots) - Heute Mittag wird im Bundestag die öffentliche
Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) stattfinden. Im Frühjahr dieses
Jahres erntete Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr Kritik und Lob
zugleich für seinen Referentenentwurf. Der bpa erkennt die
Leistungsverbesserungen für viele ambulant versorgte Menschen mit
Demenz ebenso wie einige Nachbesserungen des Referentenentwurfes an,
mahnte aber dringend notwendige Verbesserungen an. Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung liegt zur Anhörung vor - der bpa veröffentlichte
heute Morgen seine aktuelle Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
"Der bpa begrüßt es grundsätzlich, dass insbesondere ambulant
versorgte Menschen mit dementiellen Erkrankungen zukünftig mehr
Leistungen erhalten sollen und dass diesen in Tagespflegen
zusätzliche Betreuungskräfte zur Verfügung stehen. Auch ist es
begrüßenswert, dass Pflegedürftige zukünftig Betreuungsleistungen zu
Lasten der Pflegeversicherung bei Pflegediensten einkaufen können",
so Bernd Meurer, Präsident des bpa, Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. "Aber", fährt Meurer fort, "wir betonen
erneut, dass das PNG insgesamt für zu viele Probleme in der Pflege
keine Lösungen anbietet. Nach wie vor fehlt ein Signal an die
Mehrzahl der in Pflegeheimen wohnenden Menschen mit einer Demenz.
Diese gehen, wie die ambulant gepflegten Schwerstpflegebedürftigen,
völlig leer aus."
Der bpa veröffentlichte online heute Morgen seine detaillierte
Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Der Verband führt eine Liste von
Kritikpunkten auf und fordert dringende Nachbesserungen noch vor der
Verabschiedung des neuen Gesetzes für die Pflege. So würdigt der bpa
zwar die bereits vorgenommenen Nachbesserungen hinsichtlich der
Vertragspflicht und Qualitätsanforderungen für Einzelpflegekräfte in
der ambulanten Pflege, jedoch kritisiert er weiterhin, dass für
Einzelpflegekräfte geringere Anforderungen als für Pflegedienste
gelten sollen: beispielsweise fehlen regelmäßige Qualitätskontrollen.
"Der bpa fordert außerdem Signale an die pflegebedürftigen
Menschen in Heimen und an die Beschäftigten: Im
Gesetzgebungsverfahren sollte der Betreuungsschlüssel für die
zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen von
1:25 auf 1:20 angehoben werden. Darüber hinaus würde es allen helfen,
wenn Tarifregelungen als Kalkulationsgrundlage verbindlich anerkannt
würden - auch und gerade für Pflegesatzverhandlungen. Meurer warnt:
"Wer einerseits eine Besserstellung der Pflegefachkräfte fordert und
andererseits bezweifelt, dass eine an Tarifregelungen orientierte
Kalkulation von Pflegesätzen wirtschaftlich und sparsam sei, tut dies
zu Lasten der Beschäftigten und verbaut Pflegeeinrichtungen die
Wettbewerbsfähigkeit am Markt."
Der bpa fordert die Verantwortlichen aus dem Gesundheitsausschluss
und Bundesminister Bahr dazu auf, Nachbesserungen im Sinne der
Stellungnahme des bpa vorzunehmen. Darüber hinaus erwartet der bpa
die weiteren Entwürfe zur demografiefesten Finanzierung der
Pflegeversicherung, zur Entbürokratisierung und zur Reform und
Modernisierung der Ausbildung und Qualifizierung in der Pflege. (3279
Zeichen inkl. LZ, VÖ frei, Beleg erbeten)
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews: (030) 30 87 88 60
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