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BDI zum Jahressteuergesetz

Geschrieben am 23-05-2012

Berlin (ots) - BDI zum Jahressteuergesetz:

- Administrative Entlastung für Unternehmen möglich
- Kürzere Aufbewahrungsfristen sinnvoll
- Keine Hintertüren für Verlängerung

33/2012

23. Mai 2012

"Kürzere Aufbewahrungsfristen sind eine sinnvolle administrative
Entlastung für die Unternehmen." So kommentierte
BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber den Koalitionskompromiss beim
Jahressteuergesetz. Demnach müssen Unternehmen ihre Steuerunterlagen
künftig nicht mehr zehn, sondern ab 2013 acht und ab 2015 sieben
Jahre aufbewahren. "Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an,
sie darf keine Hintertüren für Verlängerungen zulassen", sagte Kerber
anlässlich der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin.

"Zwar bleibt der Fiskus noch immer weit von der ursprünglich
angekündigten Fristverkürzung entfernt. Aber die schrittweise
Reduzierung auf sieben Jahre ist ein gutes Signal für den Weg zu
einer zeitnäheren Betriebsprüfung", betonte der
BDI-Hauptgeschäftsführer.

Die Unternehmen sind laut BDI bereits vor zehn Jahren mit der
kosten- und zeitintensiven Einführung des digitalen Zugriffs für die
Finanzverwaltung in Vorleistung gegangen. Schon damals war der
Wirtschaft mit der Einführung der digitalen Prüfung eine zeitnähere
Prüfung in Aussicht gestellt worden.



Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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