Fußball-Europameisterschaft / Nach dem Schlusspfiff geht's auf die Straße / ADAC: Fanartikel dürfen nicht die Sicht behindern
Geschrieben am 05-06-2012 |
München (ots) - Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft
in Polen und der Ukraine. Und damit beginnt auch hierzulande die Zeit
der Fanfeiern, der Autokorsos und der Fähnchen am Auto. Spätestens
mit dem ersten Sieg der Deutschen Nationalmannschaft werden sich
wieder viele Fans in Autokorsos auf den Prachtmeilen einreihen. Damit
in der Feierlaune Klarheit herrscht, was es bei Fähnchen und Co. zu
beachten gibt, beantwortet der ADAC die wichtigsten Fragen:
Sind Autokorsos eigentlich erlaubt? Streng genommen nein! Laut
StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie
unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt
während der EM erfahrungsgemäß beide Augen zu. Wichtig ist, dass sich
alle Personen im Fahrzeug wieder anschnallen, sobald der Autokorso
verlassen wird und das Tempo wieder über Schrittgeschwindigkeit
hinausgeht. Hier hört der Spaß auf: Auch beim Autokorso ist Alkohol
tabu. Steht die Ampel auf rot, ist unbedingt anzuhalten.
Wer haftet im Falle eines Unfalls? Auch bei einem Unfall während
eines Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug ggf.
Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung
durch Mitverschulden oder zumindest teilweises Mitverschulden (z.B.
Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, dann kann dies zu einer
Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall
betrachtet werden.
Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen? Selbstverständlich!
Kleine Fähnchen an den Windschutzscheiben, Aufkleber am Auto oder
gleich den ganzen Wagen in schwarz-rot-gold lackieren - kein Problem.
Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt
wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum
Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer
langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.
Darf ich mit "voller Beflaggung" auf die Autobahn? Jein. Hier
kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss
sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den
nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h
kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor
dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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