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Mehr Gesundheitsschutz für Bauarbeiter: IG BAU und Deutsche Umwelthilfe fordern Filterpflicht für Baumaschinen

Geschrieben am 06-06-2012

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Dieselabgase auf Baustellen verdoppeln Krebsrisiko der
Beschäftigten und gefährden Anwohner - Gewerkschaft und
Umweltschutzorganisation fordern Änderung der gesetzlichen Regelungen
zum Schutz von Gesundheit und Klima

Dieselabgase auf deutschen Baustellen gefährden täglich tausende
Beschäftigte und Anwohner. Aus diesem Grund forderten die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH) gestern (5.6.2012) auf einem Fachforum im
Rahmen der Woche der Umwelt eine flächendeckende Filterpflicht für
dieselbetriebene Baugeräte.

Dieselruß zählt zu den besonders gesundheitsgefährdenden
Bestandteilen von Feinstaub (PM10). Wissenschaftliche Studien
belegen, dass in deutschen Städten inzwischen mehr
Dieselrußemissionen aus Baumaschinen stammen als aus dem
Straßenverkehr. Dennoch ist für die auf Baustellen eingesetzten
Maschinen bislang keine bundesweit geltende Abgasreinigung
vorgesehen. Lediglich beim Einsatz in ganz oder teilweise
geschlossenen Räumen, wie Tunneln und Hallen, gilt die Filterpflicht.

"Die bisherige Regelung reicht nicht aus, um Menschen, die ihre
Arbeit in unmittelbarer Nähe zu den Maschinen verrichten, ausreichend
zu schützen", sagt Holger Bartels, Leiter der Abteilung Agrar und
Umwelt der IG BAU. "Im Gegensatz zu Straßenfahrzeugen sind die
Maschinen häufig über einen längeren Zeitraum, an einem Ort und den
ganzen Tag im Einsatz. So kommt es zu einer hohen Konzentration von
Schadstoffen, denen die Arbeiter auf der Baustelle dauerhaft
ausgesetzt sind. Daran ändert auch der Betrieb im Freien nichts." In
der Folge steige das Krebsrisiko innerhalb der Berufsgruppe gegenüber
der Durchschnittsbevölkerung um das Doppelte.

Die DUH kritisierte die bisherige Sonderbehandlung für
Baumaschinen als nicht nachvollziehbar und fahrlässig, zumal eine
effiziente Filtertechnologie zur Feinstaubvermeidung längst verfügbar
sei. "Solange das Bundesimmissionsschutzgesetz nur für
Straßenfahrzeuge gilt, sind Baumaschinen selbst in Kommunen mit
Umweltzone von der dort geltenden Filterpflicht ausgenommen", erklärt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. "Das
aber führt die Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen ad absurdum und
ist ein Affront gegenüber tausenden Beschäftigten und Anwohnern sowie
eine klares Nein zum Klimaschutz."

IG BAU und DUH fordern die Bundesregierung auf, das bestehende
Bundesimmissionsschutzgesetz zu erweitern und eine Plakettenregelung
für Baumaschinen in Umweltzonen einzuführen. Auch müsse die
"Technische Regel für Gefahrstoffe" (TRGS 554), die den erlaubten
Ausstoß von Dieselabgasen vorgibt, um offene Einsatzgebiete ergänzt
werden. Nur so könnte die umfassende und ortsunabhängige
Filterpflicht für Baumaschinen garantiert werden.

Bis zur Umsetzung und Anpassung der Rechtslage sehen DUH und IG
BAU kurzfristig vor allem die öffentliche Hand in der Pflicht. Vor
allem bei der öffentlichen Ausschreibung von Bauvorhaben könnte sie
direkt Einfluss nehmen und den Einsatz von Filtern vorschreiben. Die
Städte Frankfurt und Berlin haben eine solche Regelung bereits
gesetzlich verankert.

Weitere Informationen sowie eine umfassende Datenbank über
Partikelfilter für Baumaschinen finden Sie im Internet unter:
www.russfrei-bauen.de



Pressekontakt:
Holger Bartels, Leiter der Abteilung Agrar und Umwelt,
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Luisenstraße 38,
10117 Berlin, Tel.: 030 24639310, E-Mail: holger.bartels@igbau.de

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, E-Mail: resch@duh.de

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold@duh.de


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