Anlagensicherheits-Report 2012: Hohes Sicherheitsniveau in Deutschland - Sicherheitsdefizite bei Aufzügen
Geschrieben am 15-06-2012 |
Berlin (ots) - Nur bei einem Drittel der Aufzugsanlagen war im
Jahr 2011 im Rahmen der technischen Prüfung nichts zu beanstanden.
Rund 9,4 Prozent hatten "sicherheitserhebliche Mängel", 57,12 Prozent
wiesen geringfügige Mängel auf und rund 32,87 Prozent waren
mängelfrei. Dies sind wichtige Ergebnisse des
"Anlagensicherheits-Reports 2012", den die Zugelassenen
Überwachungsstellen (ZÜS) in Berlin vorstellten. Die Mängelstatistik
umfasst die Bereiche Aufzüge, Dampf- und Druckanlagen sowie Anlagen
in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-elh-Anlagen).
Steigende Dunkelziffer bei Mängeln
Experten gehen davon aus, dass die hohe Dunkelziffer an defekten
Aufzügen weiterhin ansteigt, da die Zahl der geprüften Anlagen von
rund 470.000 (2010) auf rund 450.000 (2011) zurückgegangen ist. Das
bedeutet, dass in Deutschland aktuell 250.000 Aufzüge nicht
regelmäßig von einer ZÜS geprüft werden, da die Zahl aller Anlagen
auf insgesamt 700.000 geschätzt wird. Daher appelliert Dr. Klaus
Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, an die
Betreiber von Aufzügen, ihre Anlagen regelmäßig zu warten und die
Inspektionstermine ernst zu nehmen. "Es ist Besorgnis erregend, dass
wir bei jedem dritten Aufzug nicht wissen, in welchem technischen
Zustand er sich befindet und nicht klar ist, ob er überhaupt sicher
ist", so Dr. Brüggemann.
Hohe Dunkelziffer auch bei Unfällen
Von 2008 bis 2011 gingen beim VdTÜV und dem Deutschen Ausschuss
für Aufzüge (DAfA) über 240 Unfallmeldungen ein, im Jahr 2011 waren
es allein 78 Meldungen. Drei Personen erlagen dabei tödlichen
Verletzungen, 54 Personen wurden verletzt und in 20 Fällen kam es zu
"gefährlichen Zuständen". "Auch hier gehen wir von einer hohen
Dunkelziffer aus, da vielen Betreibern die Unfallmeldepflicht nicht
bekannt ist", erläutert Dieter Roas, Vorsitzender der
VdTÜV-Leitstelle Fördertechnik. Die häufigste Unfallursache sind
technische Defekte, die zu Ausfällen sicherheitsrelevanter Systeme
führen können.
Hohes Sicherheitsniveau bei Druckanlagen durch unabhängige
Prüfungen
Druckgeräte, Dampferzeuger, Rohrleitungen oder Dampfkessel sind
Bestandteil moderner Produktionsanlagen und Anlagen zur
Energieerzeugung. Bei über 278.000 Prüfungen von Druckbehälteranlagen
und 30.000 Prüfungen von Dampfkesselanlagen wurden im Jahr 2011 bei 3
Prozent der Anlagen erhebliche Mängel festgestellt, rund 19 Prozent
der Druckbehälteranlagen und rund 18 Prozent der Dampfkesselanlagen
wiesen geringfügige Mängel auf. Für den überwiegenden Teil der
Druckbehälteranlagen (77,07 Prozent) und Dampfkesselanlagen (78,82
Prozent) attestierten die ZÜS-Sachverständigen bei der Prüfung einen
mängelfreien Zustand. Der Anteil der Druckanlagen mit gefährlichen
Mängeln, z.B. mit kritischen Rissen in Schweißverbindungen, lag bei
unter einem Prozent. "In absoluten Zahlen bedeutet das aber, dass an
334 Druckbehälter- und 39 Dampfkesselanlagen derart gravierende
Mängel bestanden, dass von einer konkreten Gefahr für Beschäftigte,
aber auch für unbeteiligte Personen ausgegangen werden musste",
betont Klaus Beck, Vorsitzender des Erfahrungsaustauschkreises der
ZÜS.
Ex-elh-Anlagen: Sicherheitsgewinn an Tankstellen
Tankstellen gehören zu den Anlagen, an denen hochentzündliche
Flüssigkeiten gelagert werden und besonders auf Explosionsschutz
geachtet werden muss (Ex-elh-Anlagen). Von allen 4.745 geprüften
Tankstellen waren im Jahr 2011 über die Hälfte (52,66 Prozent)
mängelfrei, 27,47 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf, an 19,7
Prozent stellten die Prüfer erhebliche Mängel fest. Dennoch sieht
VdTÜV-Präsidiumsmitglied Dr. Klaus Brüggemann dadurch keine Gefahr:
"Tankstellen werden lückenlos überprüft und dadurch alle
festgestellten Mängel sofort beseitigt." Deutlich werde an diesem
Beispiel, wie wichtig die regelmäßige und flächendeckende Prüfung
gefährlicher technischer Anlagen für die Sicherheit von Kunden,
Beschäftigten und Anwohnern sei, so Dr. Brüggemann.
Sicherheit auch bei erneuerbaren Energien
Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres
Gefährdungspotentials regelmäßig von einer neutralen Organisation
geprüft werden muss, hat der Gesetzgeber in einem Katalog der
überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Allerdings ist dieser
Katalog seit Jahrzehnten trotz des technischen Fortschritts
unverändert geblieben. So müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus
regenerativen Energien, wie z.B. Biogas- oder Windkraftanlagen, nicht
durch neutrale Sachverständige geprüft werden. Experten gehen bei
diesen Anlagen von einem hohen Gefährdungspotential aus. "Studien
haben gezeigt, dass im Bereich regenerativer Energien durch die
Energiewende ein stark anwachsender Zubau an weiteren und vor allem
auch größeren Anlagen zu erwarten ist", erläutert Dr. Brüggemann,
"eine Aufnahme in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen ist
dringend geboten".
Hohe Verantwortung für die Betreiber
Der ZÜS Anlagensicherheits-Report zeigt, dass das Prüfsystem der
Betriebssicherheitsverordnung Beschäftigte, unbeteiligte Personen und
die Umwelt wirkungsvoll schützt. Allerdings tragen dabei die
Betreiber einer Anlage große Verantwortung: Sie müssen nicht nur
dafür sorgen, dass eine Anlage mängelfrei ist, sondern seit dem Jahr
2008 auch anhand einer Gefährdungsbeurteilung oder
sicherheitstechnischen Bewertung den Prüfumfang und Prüfzyklen
festlegen. "Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen
bedeutet der Bewertungsspielraum oft eine Überforderung", erläutert
Beck.
Veröffentlichung in der "Technischen Überwachung"
Der Anlagensicherheits-Report wird in der VdTÜV-Zeitschrift
Technische Überwachung veröffentlicht. Mitgewirkt haben folgende
Zugelassene Überwachungsstellen: DEKRA Industrial GmbH, DEKRA EXAM
GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance
GmbH, SGS-TÜV GmbH, TOS Prüf GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD
Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD
Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische
Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.
Pressekontakt:
Johannes Näumann
VdTÜV Verband der TÜV e.V.
T.: +49 30 760095-320
M.: +49 151-12 03 96 92
johannes.naeumann@vdtuev.de
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