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BSB gibt neuen Ratgeber heraus / Augen auf beim Wohnungskauf

Geschrieben am 28-06-2012

Berlin (ots) -

Wohnungseigentum kann selbst genutzt, veräußert, vererbt oder
vermietet werden. Nicht zuletzt dient es als Sicherheit und
Altersvorsorge. Potenzielle Erwerber einer Eigentumswohnung sollten
sich vor Beurkundung des Kaufvertrages mit der Vielzahl von Rechten
und Pflichten beschäftigen, die die künftige Mitgliedschaft in einer
Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt. Der neue BSB Ratgeber
gibt zu diesem komplizierten Rechtsgebiet einen verständlichen und
kompakten Überblick.

Da mit dem Wohnungskauf nicht nur das Sondereigentum an der
Wohnung, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum erworben
werden, müssen die auf dem Wohnungseigentumsgesetz basierenden
Grundlagen der Gemeinschaft geprüft werden. Wichtige Dokumente sind
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und zurückliegende Beschlüsse
der eventuell schon existierenden Eigentümergemeinschaft, die auch
für den Neuerwerber bindend sind.

Der Ratgeber erläutert die wichtigsten Bestandteile von
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Diese kann beispielsweise
Regelungen zum Ausüben beruflicher Tätigkeiten oder dem Zusammenleben
enthalten, die gegen den Erwerb sprechen. Mögliche
Sondernutzungsrechte räumen einzelnen Eigentümern die ausschließliche
Nutzung einzelner Flächen ein. Auch der Kostenverteilungsschlüssel
sollte geprüft werden, denn nachträgliche Änderungen bedürfen der
Zustimmung aller Eigentümer. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass
Wohnung und zugeordnetes Nebengelass wie Keller oder Stellplatz mit
den Angaben der Teilungserklärung übereinstimmen.

Zwingend notwendig ist der Blick in die Beschlusssammlung. Wurden
beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen beschlossen, die noch nicht
realisiert sind, so kann eine dann auch vom Neuerwerber zu zahlende
Sonderumlage fällig werden. Auch das künftig regelmäßig zu
entrichtende Hausgeld und die Instandhaltungsrücklagen sollten
überprüft werden.

Der Ratgeber gibt Tipps zu den Fragen, die mit dem Verwalter zu
klären sind. So sollte man sich bei ihm über die Verträge der
Gemeinschaft informieren und den Energieausweis zum energetischen
Stand des Hauses vorlegen lassen. Der Ratgeber informiert darüber,
welche Prüfungsschritte vor der Beurkundung des Kaufvertrages
erfolgen sollten und wozu der Notar verpflichtet ist. Dazu muss u.a.
der aktuelle Grundbuchauszug vorliegen, die Bedingungen zur
Fälligkeit des Kaufpreises sind besonders sorgfältig zu prüfen, auf
lastenfreien Erwerb ist zu achten. Regelungen zum Übergang des
Besitzes und zur Rechtsstellung in der Eigentümergemeinschaft sind zu
treffen.

Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung sollte besonders die
Mängelhaftung unter die Lupe genommen werden, denn fast alle
Kaufverträge enthalten einen wirksamen Haftungsausschluss. Hier
empfiehlt sich zuvor eine genaue bautechnische Prüfung durch einen
Sachverständigen.

Wegen des mit einem Wohnungserwerb einhergehenden wirtschaftlichen
Risikos empfiehlt der Ratgeber generell die gründliche Prüfung des
Kaufvertrages durch einen Anwalt des Vertrauens - gleich ob eine
bereits bestehende oder noch zu errichtende Immobilie gekauft wird.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. bietet kompetente rechtliche und
bautechnische Beratung für Käufer, Eigentümer und
Wohnungseigentümergemeinschaften durch Vertrauensanwälte und
unabhängige Bauherrenberater an.



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel.: 030/3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de


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