Online-Shops müssen nachbessern
Geschrieben am 29-06-2012 |
Hamburg (ots) - Pflicht ab 1. August: Button-Lösung für mehr
Transparenz beim Einkauf im Internet / Aber: Auf Käufer lauern
weitere Online-Shopping-Fallen
Zu teuer, zu spät, kaputt - nicht immer verläuft das
Online-Shopping wie erhofft. Überraschende Zusatzkosten, lange
Lieferzeiten und defekte oder falsche Artikel vermiesen mitunter den
Spaß am Kauf per Mausklick. Die Fachzeitschrift COMPUTERBILD zeigt,
wie sich Kunden vor Online-Shopping-Fallen schützen und wo die Shops
bis 1. August nachbessern müssen (Heft 15/2012, ab Samstag am Kiosk).
Online-Shopping ist beliebt: Millionen Deutsche kaufen im
Internet. Doch viele tappen bereits beim Bestellen in die erste
Einkaufsfalle. So versuchen Shop-Betreiber oft, den Kunden unnötige
Zusatzleistungen unterzujubeln - etwa per vorab ausgewählter
Garantieverlängerung oder Transportversicherung. Wer den Warenkorb
nicht genau prüft und unnötige Optionen entfernt, zahlt drauf. Mehr
Transparenz soll die sogenannte Button-Lösung bringen: Ab 1. August
müssen Online-Shops laut deutschem Recht den Komplettpreis des
Artikels inklusive aller weiteren Kosten übersichtlich vor dem
Absenden der Bestellung anzeigen. Erfolgt ein Kauf per Mausklick auf
eine Schaltfläche, muss dieser Button eindeutig beschriftet sein -
zum Beispiel mit "zahlungspflichtig bestellen".
COMPUTERBILD empfiehlt Kunden zudem, sich über ihre Rechte beim
Online-Kauf zu informieren, beispielsweise im Falle einer
Rücksendung. Macht ein Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch und
schickt den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurück, muss der Händler
zusätzlich zum Produktpreis auch die Hin- und Rücksendekosten
erstatten. Einige Online-Händler schließen dies in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) aus - zu Unrecht. Ebenso ist es Sache des
Händlers, wenn Schäden beim Versand auftreten. Die AGB-Klausel des
Lieferdienstes Hermes etwa, dass Schadensersatzansprüche verfallen,
wenn der Schaden nicht schon beim Empfang gemeldet wird, ist
ungültig.
Ohnehin empfiehlt es sich, Lieferungen genau zu kontrollieren.
Sendet der Händler statt eines neuen Geräts einen Artikel mit
deutlichen Spuren früherer Nutzung, liegt klar ein Mangel vor. Dann
gilt es, dem Verkäufer eine schriftliche Frist zu setzen, das
richtige Produkt zu liefern. Alternative: Das Gebrauchtgerät behalten
und den Kaufpreis angemessen mindern oder innerhalb von zwei Wochen
per Widerruf vom Kauf zurücktreten. Weitere Online-Shopping-Fallen
und Tipps, wie sich diese vermeiden lassen, liefert die aktuelle
Ausgabe der COMPUTERBILD.
Mehr Tipps auch unter www.computerbild.de/it-security
Pressekontakt:
Redaktions-Ansprechpartner: Christian Just, Tel. 040-34960266 - auch
für Radio-Interviews via Audiocodec in Studioqualität oder per
Telefon.
Presseagentur:
René Jochum
Communication Consultants GmbH
Tel. 0711-97893.35
Fax 0711-97893.55
jochum@postamt.cc
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