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BPI zur Novelle des Arzneimittelgesetzes: Möglichkeit für Austauschverbot wichtiger Schritt zur besseren Versorgung

Geschrieben am 29-06-2012

Berlin (ots) - Durch die mit dem 2. AMG-Änderungsgesetz
(sogenannte 16. AMG Novelle) geschaffenen Möglichkeiten zur
Vereinbarung von Austauschverboten bei kritischen Erkrankungen setzt
der Gesetzgeber ein Zeichen gegen die Versorgungsverschlechterungen,
die einige Krankenkassen im Rahmen ihrer Rabattverträge in Kauf
genommen haben. Hinsichtlich der Korrekturen bei der frühen
Nutzenbewertung geht der Gesetzgeber nicht weit genug. Die Chance,
Erstattungsbeträge so zu behandeln, dass in Deutschland verhandelte
Rabatte nicht automatisch exportiert werden, wurde verpasst. Es ist
positiv zu bewerten, dass in einer Übergangszeit ein Hersteller bei
Frühbewertungsverfahren in denen der G-BA bis zum 31. Dezember 2012
beschließt, dass ein Zusatznutzen aufgrund nicht vollständig
vorgelegter Nachweise als nicht belegt gilt, jederzeit eine erneute
Frühbewertung beantragen kann. Doch diese Änderung ist nicht
hinreichend. "Der Fall Trobalt hat ja deutlich gemacht, dass die
Entscheidungen des G-BA in solchen Fällen den Zusatznutzen
abzusprechen, negative Auswirkungen für die betroffenen Patienten
haben können. Nicht umsonst sieht sich die AOK veranlasst, diese
Situation für die eigenen Versicherten durch Einzelimporte
aufzuheben, damit Epileptiker in Deutschland nicht von einer
Innovation ausgeschlossen sind. Doch das Risiko derartiger
Fehlentscheidungen hört ja nicht am 31. Dezember 2012 auf", erklärte
Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI:

Hinsichtlich der Liste der Krankheiten bei denen der Austausch
verboten ist, sind nun die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und
Apotheker gefordert. Der BPI hatte auf das Problem schon lange
hingewiesen, dass ein Austausch von Präparaten in einer laufenden
Behandlung für chronisch Erkrankte bei bestimmten Indikationen
Risiken bergen kann. Hier können bereits kleine Schwankungen im
Wirkspiegel Folgen haben. Man spricht von "kritischen Indikationen"
oder einer "geringen therapeutischen Breite" der Wirkstoffe (Critical
Dose Drugs). Ein Beispiel sind Medikamente gegen Epilepsie. "Wichtig
ist nun, dass die Einsicht der Politik, dass es hier um die
Versorgung geht, auch Einzug in die Verhandlungen der Apotheker mit
der Selbstverwaltung findet", stellte Gerbsch klar.



Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de


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