Bei Ankunft besetzt: Urlaubern steht Ersatzhotel zu / R+V-Infocenter: Gäste müssen nicht jede Unterkunft akzeptieren
Geschrieben am 25-07-2012 |
Wiesbaden (ots) - Endlich am Urlaubsort angekommen - doch dann die
Schreckensnachricht: Das gebuchte Zimmer ist besetzt.
"Reiseveranstalter oder Hoteliers sind in dem Fall verpflichtet, eine
gleichwertige Unterkunft anzubieten und Zusatzkosten zu übernehmen",
sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung.
Reisende müssen sich aber nicht mit jedem Ersatz zufrieden geben.
Überbuchung ist für viele Hotels gängige Praxis, da
Reiseveranstalter Zimmer oft kurzfristig zurückgeben. "Leidtragende
sind Urlauber, die sich das Hotel ausgesucht haben", so R+V-Experte
Reinicke. Seine Empfehlung: auf einem Ersatzhotel bestehen, das dem
gebuchten Angebot entspricht - beispielsweise bei Strandnähe,
Freizeitangeboten und Ausstattung. "Betroffene müssen ihren Unmut
äußern und Mängel aufzeigen, damit sie zu ihrem Recht und einer
Entschädigung kommen." Ist die neue Unterkunft weniger komfortabel
oder deutlich weiter vom Strand entfernt, sollten die Urlauber sie
nicht oder nur unter Protest beziehen und sich möglicherweise selbst
auf die Suche nach Ersatz machen.
Schwieriger ist die Situation bei Direktbuchungen: Die
Ausweichmöglichkeiten sind begrenzter. Zudem müssen Urlauber ihre
Rechte abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen direkt im Ausland
einklagen. "Bei Direktbuchungen sollten Urlauber auf einer
schriftlichen Buchungsbestätigung bestehen, damit sie etwas in der
Hand haben", sagt Olaf Reinicke. "Bei privaten Unterkünften empfiehlt
sich, vorher nachzufragen, ob alles klappt."
R+V-Jurist Reinicke rät zudem, vor Ort Wichtiges schriftlich
festzuhalten und bestätigen zu lassen. "Dabei beharrlich sein, aber
sich nicht den Urlaub vermiesen lassen." Oft gibt es schnell eine
zufriedenstellende Lösung - oder sogar den Umzug in ein besseres
Hotel.
Gibt das Reiseunternehmen die Überbuchung bereits vor Abreise
bekannt, können die Urlauber wählen: entweder das Ersatzangebot
annehmen oder kostenfrei zurücktreten. Dann erhalten sie ihr Geld
zurück und können eine Entschädigung für die nicht genutzte
Urlaubszeit fordern - unabhängig davon, ob sie stattdessen arbeiten
oder anderweitig verreisen.
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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