Mehr Transparenz und effizientere Kontrolle in der Transplantationsmedizin
Geschrieben am 09-08-2012 |
Berlin (ots) - Gemeinsame Erklärung von Prüfungskommission und
Überwachungskommission, Bundesärztekammer, Deutscher
Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband
Mehr Transparenz und effizientere Kontrolle in der
Transplantationsmedizin
Berlin, 09.08.2012 - Die Kontrollen zur Anmeldung von Patienten
für die Warteliste und der Organzuteilung sind stringent zu
intensivieren. In diesem Zusammenhang soll das Mehraugenprinzip bei
der Anmeldung von Wartelisten-Patienten in den
Transplantationsrichtlinien verankert werden. Voraussetzung dazu
sollte die verpflichtende Einrichtung von interdisziplinären
Transplantationskonferenzen in den Transplantationszentren vor der
Anmeldung von Patienten sein. Bei nachgewiesenen schwerem ärztlichen
Fehlverhalten ist das Ruhen oder der Entzug der Approbation von den
jeweils zuständigen Institutionen anzuordnen. Als letzte Konsequenz
muss im Falle von Fehlverhalten auch die vorübergehende oder
dauerhafte Schließung von Transplantationsprogrammen durch die
jeweils zuständigen Institutionen möglich sein. Verdachtsunabhängige
flächendeckende Kontrollen müssen eingeführt werden, sind aber nur
möglich, wenn auch die notwendigen Personal- und Finanzressourcen zur
Verfügung gestellt werden. Die Transparenz muss durch
Veröffentlichung von Prüfberichten verbessert werden. Dem durch die
Unregelmäßigkeiten verständlicherweise geweckten besonderen
Informationsinteresse von Parlament und Öffentlichkeit soll durch
eine ständige Berichterstattung zur Lage der Organspende und
-vermittlung entsprochen werden. Zur umfassenden Aufklärung der
Vorgänge in den Transplantationszentren Göttingen und Regensburg soll
die Arbeit der Kontrollgremien durch Sonderprüfer verstärkt werden.
Ungeachtet der aktuell bekannt gewordenen Vorkommnisse wird die
kontinuierliche Optimierung der bestehenden Richtlinien zur
patientenorientierten Organvermittlung fortgeführt. Dazu zählt auch
die kritische Analyse des beschleunigten Vermittlungsverfahrens. Bei
diesem Verfahren handelt es sich nach den Richtlinien zur
Organtransplantation der Bundesärztekammer um "schwer vermittelbare
Organe", die andernfalls verloren gingen. Das Ziel ist, dies wieder
zum eng definierten und transparenten Auswahlverfahren zu machen.
Hierzu finden bereits laufende Beratungen in der Ständigen Kommission
Organtransplantation statt.
Pressekontakt:
Alexander Dückers
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de
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